12.7
Bodenbearbeitungszinken
Die Zinken (Fig. 58/1) der Bodenbearbeitungs-
maschine sind aus gehärtetem hochfestem
Borstahl gefertigt. Die Zinken unterliegen einer
Abnutzung und müssen spätestens bei einer
Länge L
= 125 mm (Fig. 58) ausgetauscht
min.
werden. Bei großen Arbeitstiefen muss der Zin-
kenwechsel früher erfolgen, um Schäden bzw.
Verschleiß an den Werkzeugträgern (Fig. 58/2)
zu vermeiden.
Beim Unterschreiten der vom Her-
steller vorgeschriebenen Zinken-
mindestlänge von 125 mm, werden
Reklamationen, hervorgerufen
durch Steinschäden, nicht aner-
kannt!
Bodenbearbeitungszinken austauschen (Werkstattarbeit)
KE 03 Special BAG0011.5 10.08
Fig. 58
WARNUNG
Gefährdungen durch Quetschen durch unbeabsichtigtes Absen-
ken der angehobenen Maschine beim Vertauschen / Auswech-
seln der Bodenbearbeitungszinken!
Das Vertauschen / Auswechseln der Bodenbearbeitungszinken ist
Werkstattarbeit. Sie dürfen Bodenbearbeitungszinken nur vertau-
schen / auswechseln, wenn das angehobene Bodenbearbeitungsge-
rät mit Abstützelementen oder einen Kran gegen unbeabsichtigtes
Absenken gesichert ist.
WARNUNG
Gefährdungen durch Erfassen und Aufwickeln entstehen durch
unbeabsichtigtes Starten und Verrollen des Traktors beim Ver-
tauschen bzw. Auswechseln der Bodenbearbeitungszinken.
Sichern Sie den Traktor gegen unbeabsichtigtes Starten und unbeab-
sichtigtes Verrollen, bevor Sie die Bodenbearbeitungszinken vertau-
schen / auswechseln.
Reinigen, Warten und Instandhalten
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