4.9 ÜBERPRÜFUNG DER TORBEWEGUNG
Am Ende der Einlernphase empfiehlt es sich, die Steuerung
einige Öffnungs- und Schließbewegungen ausführen zu lassen,
sodass die korrekte Bewegung des Tors und etwaige Fehler bei
der Montage und Einstellung überprüft werden können.
18
Hierzu wie folgt vorgehen:
1.
drücken Sie die Taste
2.
Prüfen Sie, ob das Auffahren der Torflügel dreistufig erfolgt
(Beschleunigung, Konstantfahrt und Abbremsen). Nach
dem Auffahren müssen die Torflügel einige Zentimeter vor
dem mechanischen Öffnungsanschlag stoppen
3.
Drücken Sie die Taste
prüfen Sie, ob das Zufahren der Torflügel dreistufig erfolgt
(Beschleunigung, Konstantfahrt und Abbremsen). Zum
Schluss müssen die Torflügel bündig geschlossen am
mechanischen Schließanschlag anliegen
Überprüfen, ob alle zuvor eingestellten Funktionen von
4.
der Steuerung eingelernt wurden.
5
ABNAHME UND INBETRIEBNAHME
Um die höchste Sicherheit der Anlage zu gewährleisten, sind
5
ABNAHME UND INBETRIEBNAHME
dies die wichtigsten Phasen bei der Realisierung der Automation.
Die Abnahmeprüfung kann auch dazu verwendet werden, um in
regelmäßigen Abständen eine Funktionsprüfung der einzelnen
Antriebskomponenten durchzuführen.
m
Die
Abnahme
Automation müssen von erfahrenem Fachpersonal
ausgeführt werden, das die erforderlichen Tests
zur Überprüfung der je nach vorhandenem Risiko
angewendeten Lösungen festzulegen und die
Einhaltung des von Gesetzen, Vorschriften und
Verordnungen Vorgesehenen zu überprüfen hat,
insbesondere die Einhaltung aller Anforderungen
der Norm EN 12445, in der die Testmethoden zur
Überprüfung von Torantrieben festgelegt sind.
Zusatzvorrichtungen müssen hinsichtlich ihrer Funktionalität und
ihres ordnungsgemäßen Zusammenwirkens mit der Steuerung
einer speziellen Abnahmeprüfung unterzogen werden. Siehe
Bedienungsanleitungen der einzelnen Vorrichtungen.
5.1 ABNAHME
Die im Folgenden beschriebene Abfolge der für die
Abnahmeprüfung vorgesehenen Tätigkeiten bezieht sich auf
eine typische Anlage („Abbildung 3").
Ausführung der Abnahmeprüfung:
sicherstellen, dass alle Anweisungen des Kapitels
1.
„ALLGEMEINE
VORSICHTSMASSNAHMEN" genauestens eingehalten
wurden
12 – DEUTSCH
(„Abbildung"„ 18").
f
(„Abbildung 18") und
h
und
die
Inbetriebsetzung
SICHERHEITSHINWEISE
Motoren
wie
2.
beschrieben entriegeln, um das Tor manuell zu
betätigen. Torflügel an der für die manuelle Betätigung
vorgesehenen Stelle auf- bzw. zudrücken und prüfen, ob
sich die Torflügel mit einer Schließ- bzw. Öffnungskraft
von weniger als 390 N bewegen lassen
Motoren
wie
3.
beschrieben wieder verriegeln
mithilfe
der
4.
Bedientaste, Schlüsseltaster etc.) das Schließen, Öffnen
und Anhalten des Tors testen; prüfen, ob die Torbewegung
wie vorgesehen erfolgt. Es empfiehlt sich, mehrere Tests
durchzuführen, um die Bewegung der Torflügel zu
beurteilen und eventuelle Montage- und Einstellfehler
festzustellen
erkennen
5.
die einwandfreie Funktion aller Sicherheitseinrichtungen
der Anlage (Lichtschranken, Schaltleisten usw.) einzeln
und nacheinander überprüfen. Beim Ansprechen einer
Vorrichtung blinkt die „BlueBus"-LED (A - „Abbildung
11") an der Steuerung zur Bestätigung der erfolgten
Erkennung zweimal schnell auf.
falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren
6.
mittels Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden
sind, muss die Kraft nach den Verordnungen der Norm
EN 12445 gemessen werden; gegebenenfalls, wenn die
Kontrolle der Motorkraft als Hilfsmittel für das System zur
Aufprallkraftreduzierung benutzt wird, die Einstellungen
testen und herausfinden, mit welcher die besten
Ergebnisse erzielt werden.
5.2 INBETRIEBSETZUNG
a
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem
alle
Abnahmeschritte
wurden.
a
Informieren Sie den Inhaber vor der Inbetriebsetzung
der Automation über die noch vorhandenen
der
Gefahren und Risiken.
Zur Ausführung der Inbetriebsetzung:
Erstellen Sie die technischen Unterlagen der Automation,
1.
die
folgende
Gesamtzeichnung
mit den ausgeführten Stromanschlüssen, die Analyse
der vorhandenen Risiken und die entsprechenden
angewandten Lösungen, die Konformitätserklärung des
Herstellers für alle benutzten Vorrichtungen und die vom
Installateur ausgefüllte Konformitätserklärung
2.
am Tor ein Schild anbringen, das mindestens folgenden
Daten enthält: Automatisierungstyp, Name und Adresse
des Herstellers (Verantwortlicher der „Inbetriebsetzung"),
Seriennummer, Baujahr und CE-Kennzeichnung
die Konformitätserklärung der Automation ausfüllen und
3.
dem Eigentümer aushändigen
die „Bedienungsanleitung" der Automation ausfüllen und
4.
dem Eigentümer aushändigen
den
„Wartungsplan"
5.
Wartungsanweisungen
enthalten muss, ausfüllen und dem Inhaber aushändigen.
l
Für
die
UND
stellt
Nice
Bedienungsanleitungen,
ausgefüllte Formulare bereit.
in
der
jeweiligen
in
der
jeweiligen
Steuerungsvorrichtungen
sowie
besondere
Reibungsstellen
erfolgreich
Dokumente
enthalten
der
Automation,
der
Automation,
der
einzelnen
gesamte
aufgeführte
über
seinen
Leitfäden
Betriebsanleitung
Betriebsanleitung
(Sender,
zu
ausgeführt
muss:
Eine
den
Schaltplan
der
alle
Vorrichtungen
Dokumentation
Kundendienst
und
bereits