Deshalb:
• V erpackungsmaterialien umweltgerecht und nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestim-
mungen und örtlichen Vorschriften entsorgen.
• D ie örtlich geltenden Entsorgungsvorschriften beachten. Gegebenenfalls einen Fachbetrieb
mit der Entsorgung beauftragen.
2.3 Transportinspektion
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
• L ieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
• S chadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken.
• R eklamation einleiten.
HINWEIS!
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist. Schadenersatzansprüche können nur
innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden.
2.4 Bei eventuellem Weiterversand/Rückversand
Gerät mit äquivalenter Verpackung zur Originalverpackung verpacken.
VORSICHT! Sachschäden durch unsachgemäße Transportverhältnisse!
Unangemessen dimensionierte Verpackung können Geräteschäden beim Transport bewirken.
Deshalb:
• A usreichend dimensionierte Verpackung einsetzen.
2.5 Lagerung
Packstücke unter folgenden Bedingungen lagern:
• N icht im Freien aufbewahren.
• T rocken und staubfrei lagern.
• K einen aggressiven Medien aussetzen.
• V or Sonneneinstrahlung schützen.
• M echanische Erschütterungen vermeiden.
• L agertemperatur: –10 bis 50°C.
• R elative Luftfeuchtigkeit: max. 85%, keine Betauung.
• B ei Lagerung länger als 3 Monate regelmäßig den allgemeinen Zustand aller Teile und der Verpackung
kontrollieren. Falls erforderlich, die Konservierung auffrischen oder erneuern.
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