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Aufstellung / Korrosionsschutz / Pflege / Wartung; Aufstellung / Änderungen; Korrosionsschutz; Pflege - Wolf MGK-2-390 Betriebsanleitung Für Den Benutzer

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Aufstellung / Änderungen

Korrosionsschutz

Pflege

Inspektion / Wartung

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3. Aufstellung / Wartung
- Die Aufstellung und Einstellung sowie Änderungen an Ihrem Gas-Brennwert-
kessel dürfen nur durch eine qualifizierte Fachkraft vorgenommen werden,
denn nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen
in Türen und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und
das Gerät nur in Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung
vollständig montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf das Gerät nur in Betrieb ge-
nommen werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig montiert ist
und die Windschutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Der Gas-Brennwertkessel darf nur in einem frostgeschützten Raum installiert
werden.
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt, Gerät nicht vom Netz tren-
nen, sonst besteht Einfriergefahr!
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die
Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Explosive und leicht entflammbare Stoffe, z.B. Benzin, Verdünnung,
Farben, Papier usw., dürfen nicht im Aufstellungsraum verwendet
und gelagert werden!
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe usw.
dürfen in der Umgebung des Gas-Brennwertkessels nicht verwendet und gela-
gert werden. Diese Stoffe können unter ungünstigen Umständen zur Korrosion
des Gas-Brennwertkessels und der Abgasanlage führen. Kanalentlüftungen
über Dach können ebenfalls korrosive Ausdünstungen enthalten. Es ist des-
halb zur Luft-/Abgasmündung ein ausreichender Abstand einzuhalten (min.
5 m empfohlen).
Verkleidung mit einem feuchten Tuch und mildem Reiniger reinigen.
Bauteile im Gas-Brennwertkessel dürfen nur durch den Fachmann gereinigt
werden.
Achtung - nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen
Kenntnisse!
- Gemäß §10(3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig
warten zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion des Gas-
Brennwertkessels zu gewährleisten.
- Eine Wartung des Gas-Brennwertkessels ist jährlich erforderlich.
- Die Wartung ist in der Wartungsanleitung ausführlich beschrieben.
- Vor jeder Wartungsarbeit das Gerät spannungsfrei machen.
- Nur Original-Ersatzteile verwenden. Für Schäden, die durch nicht von Wolf
gelieferte Ersatzteile entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
- Nach einer Wartung ist vor Inbetriebnahme des Gas-Brennwertkessels die
ordnungsgemäße Montage aller Bauteile die für die Wartung demontiert
wurden, zu kontrollieren.
- Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zugelas-
senen Fachbetrieb.
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