3.3
Pflichten des Eigentümers
Voraussetzungen
Der Eigentümer ist die Person, welche die EVSE zu kommerziellen oder
geschäftlichen Zwecken für sich selbst betreibt oder sie einem Dritten zur Nutzung
überlässt. Während des Betriebs trägt er die rechtliche Verantwortung für den
Schutz des Benutzers, der Mitarbeiter oder Dritter. Der Eigentümer muss diese
Anweisungen befolgen:
•
Die lokalen Vorschriften kennen und umsetzen.
•
Gefahren (im Sinne einer Risikobewertung), die sich aus den
Arbeitsbedingungen vor Ort ergeben, ermitteln.
•
Die EVSE mitsamt installierter Schutzvorrichtungen betreiben.
•
Sicherstellen, dass alle Schutzvorrichtungen nach der Installation oder Wartung
installiert werden.
•
Einen Notfallplan aufstellen, der Personen anweist, was im Notfall zu tun ist.
•
Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und Dritte für die Arbeit an elektrischen
Hochspannungs- und Hochstromanlagen qualifiziert sind.
•
Sicherstellen, dass um die EVSE genügend Raum für die sichere Durchführung
von Wartungs- und Installationsarbeiten zur Verfügung steht.
•
Einen Standortbetreiber bestimmen, der für den sicheren Betrieb der EVSE und
für die Koordination aller Arbeiten verantwortlich ist, falls der Eigentümer diese
Aufgaben nicht selbst übernimmt.
3.4
Persönliche Schutzausrüstung
Symbol
BCM.S1101.0-DE | 002
1.
Beschreibung
Schutzkleidung
Sicherheitshandschuhe
Sicherheitsschuhe
Sicherheitsbrille
Sicherheit
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