Landwirte sind mit der Arbeit mit Landmaschinen
grundsätzlich vertraut und unterweisen bei Bedarf
landwirtschaftliche Hilfskräfte in der Benutzung der
Landmaschinen. Sie können einzelne, einfache In-
standsetzungen und Wartungsarbeiten an Landma-
schinen selbst ausführen.
Landwirte können zum Beispiel sein:
Landwirte mit Hochschulstudium oder Ausbildung
an einer Fachschule
Landwirte aus Erfahrung (z. B. geerbter Hof, um-
fassendes Erfahrungswissen)
Lohnunternehmer, die im Auftrag von Landwirten
arbeiten
Beispieltätigkeit:
Sicherheitsunterweisung der landwirtschaftlichen
Hilfskraft
2.1.2.1.4 Landwirtschaftliche Hilfskraft
Landwirtschaftliche Hilfskräfte nutzen Landmaschinen
im Auftrag des Landwirts. Sie werden vom Landwirt in
die Benutzung der Landmaschinen eingewiesen und
arbeiten gemäß dem Arbeitsauftrag des Landwirts
selbstständig.
Landwirtschaftliche Hilfskräfte können zum Bei-
spiel sein:
Saison- und Hilfsarbeiter
Angehende Landwirte in der Ausbildung
Angestellte des Landwirts (z. B. Traktorist)
Familienmitglieder des Landwirts
Beispieltätigkeiten:
Führen der Maschine
Arbeitstiefe einstellen
MG7242-DE-II | C.1 | 13.08.2021
2 | Sicherheit und Verantwortung
Grundlegende Sicherheitshinweise
CMS-T-00002313-A.1
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