Grundlegende Sicherheitshinweise
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
Das Personal für Installation, Inbetriebnahme, Diagnose und Wartung muss folgende Bedingungen
erfüllen:
Ausgebildetes Fachpersonal: Verfügt über Qualifikation, die dieser Funktion und Tätigkeit ent-
►
spricht
Vom Anlagenbetreiber autorisiert
►
Mit den nationalen Vorschriften vertraut
►
Vor Arbeitsbeginn: Anweisungen in Anleitung und Zusatzdokumentation sowie Zertifikate (je
►
nach Anwendung) lesen und verstehen
Anweisungen und Rahmenbedingungen befolgen
►
Das Bedienpersonal muss folgende Bedingungen erfüllen:
Entsprechend den Aufgabenanforderungen vom Anlagenbetreiber eingewiesen und autorisiert
►
Anweisungen in dieser Anleitung befolgen
►
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Anwendungsbereich und Messstoffe
Das in dieser Anleitung beschriebene Messgerät ist nur für die Durchflussmessung von Flüssigkeiten
und Gasen bestimmt.
Je nach bestellter Ausführung kann das Messgerät auch explosionsgefährliche, entzündliche, giftige
und brandfördernde Messstoffe messen.
Um den einwandfreien Zustand des Messgeräts für die Betriebszeit zu gewährleisten:
Messgerät nur unter Einhaltung der Daten auf dem Typenschild und der in Anleitung und
►
Zusatzdokumentation aufgelisteten Rahmenbedingungen einsetzen.
Anhand des Typenschildes überprüfen, ob das bestellte Gerät für den vorgesehenen Gebrauch
►
im zulassungsrelevanten Bereich eingesetzt werden kann (z.B. Explosionsschutz, Druckgeräte-
sicherheit).
Messgerät nur für Messstoffe einsetzen, gegen die die prozessberührenden Materialien hinrei-
►
chend beständig sind.
Fehlgebrauch
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann die Sicherheit beeinträchtigen. Der Hersteller
haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen.
HINWEIS
Messrohrbruchgefahr durch korrosive oder abrasive Messstoffe.
Gehäusebruch durch mechanische Überbelastung möglich!
Kompatibilität des Prozessmessstoffs mit dem Messrohrmaterial abklären.
►
Beständigkeit aller messstoffberührender Materialien im Prozess sicherstellen.
►
Spezifizierten maximalen Prozessdruck einhalten.
►
Klärung bei Grenzfällen:
Bei speziellen Messstoffen und Medien für die Reinigung: Endress+Hauser ist bei der Abklärung
►
der Korrosionsbeständigkeit messstoffberührender Materialien behilflich, übernimmt aber keine
Garantie oder Haftung, da kleine Veränderungen der Temperatur, Konzentration oder des Ver-
unreinigungsgrads im Prozess Unterschiede in der Korrosionsbeständigkeit bewirken können.
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Endress+Hauser