Beachten Sie die Kennzeichnung der Ver-
packungsmaterialien bei der Abfalltrennung,
b
a
diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen
(a) und Nummern (b) mit folgender Bedeu-
tung: 1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und
Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien
sind recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt
für eine bessere Abfallbehandlung. Das
Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausge-
dienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient
hat, im Interesse des Umweltschutzes nicht
in den Hausmüll, sondern führen Sie es
einer fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren Öffnungszeiten
können Sie sich bei Ihrer zuständigen Ver-
waltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien / Akkus müssen
gemäß Richtlinie 2006/66/EG und deren Änderungen
recycelt werden. Geben Sie Batterien / Akkus und /
oder das Produkt über die angebotenen Sammelein-
richtungen zurück.
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