Filterbehälter BERLIN² - Behältergröße Ø 500 mm, Ø 600 mm, Ø 800 mm
Sicherheit
2.6
Personalanforderungen
2.6.1 Qualifikationen
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
Besondere Tätigkeiten nur durch die in den jeweiligen Kapiteln dieser
•
Anleitung benannten Personen durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.
•
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätigkeitsbereiche
benannt.
Unterwiesene Person
•
wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr übertragenen Aufgaben und
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Fachpersonal
•
ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen in der Lage die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen.
Elektrofachkraft
•
ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Anlagenmechaniker
•
Der Ausbildungsberuf des Anlagenmechanikers umfasst das Berufsbild des Gas- und
Wasserinstallateurs, des Heizungs- und Lüftungsbauers, welche nun in ihrer ursprünglichen
Form nicht mehr existieren. Stattdessen wurden die Berufe zum Anlagenmechaniker
zusammengelegt. Des Weiteren kommen noch Komponenten der Solartechnik und der
Elektrotechnik hinzu um kleine elektrische Arbeiten vorzunehmen zu können, wie z.B. das
Verdrahten einer Heizkreis- oder Ladepumpe.
2.6.2 Zugelassene Bediener
Der Filterbehälter darf nur von Personen bedient werden, die:
•
körperlich und geistig dafür geeignet sind.
in die Handhabung eingewiesen sind
•
diese Betriebsanleitung – insbesondere das Sicherheitskapitel und die Warnhinweise –
•
gelesen und verstanden haben.
2.7
Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich um die
Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Die für die jeweilige Arbeit notwendige Schutzausrüstung während der Arbeit stets tragen.
•
Im Arbeitsbereich vorhandene Schilder zur persönlichen Schutzausrüstung beachten.
•
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23.02.2017