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Anhang
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der von diesem Produkt erfüllten Umweltschutzan-
forderungen. Die vollständige Aufstellung der Umweltschutzkriterien können Sie anfordern bei:
TCO Development Unit
S - 11494 Stockholm
Schweden
Fax: +46-87829207
EMail (Internet): development@tco.se
http://www.tco-info.com/
Umweltschutzanforderungen
Bromhaltige Flammhemmer werden als Zusatzstoff in Platinen, Kabeln und Gehäusen verwendet, um die
Ausbreitung von Feuer zu verzögern. Bis zu 30% des Kunststoffs in einem Computergehäuse kann aus
flammhemmenden Substanzen bestehen. Diese sind mit einer anderen Gruppe von Umweltgiften, PCB,
verwandt und stehen im Verdacht, ähnliche Schädigungen auszulösen, einschließlich Fortpflanzungs-
schäden bei fischfressenden Vögeln und Säugetieren. Flammhemmer wurden in menschlichem Blut ge-
funden, und Wissenschaftler befürchten, daß sie die Fötusentwicklung beeinträchtigen können. Die TCO
'95-Anforderungen für bioakkumulative Substanzen* fordern, daß Kunststoffteile, die mehr als 25 g wie-
gen, keine Flammhemmer mit organisch gebundenem Chlor oder Brom enthalten dürfen.
Blei – wird in Bildröhren, Bildschirmen, Lötzinn und Kondensatoren verwendet. Blei schädigt das
Nervensystem und verursacht in höheren Dosen Bleivergiftung. Die entsprechende TCO '95-Anfor-
derung für bioakkumulative Substanzen* gestattet die Verwendung von Blei, da noch kein geeigne-
ter Ersatzstoff entwickelt wurde.
Cadmium – wird in wiederaufladbaren Batterien und in den farberzeugenden Schichten einiger
Computerbildschirme verwendet. Cadmium schädigt das Nervensystem und ist in hohen Dosen gif-
tig. Die entsprechende TCO '95-Anforderung für bioakkumulative Substanzen* fordert, daß Batteri-
en höchstens 25 ppm (parts per million) Cadmium enthalten dürfen. Die farberzeugenden Schichten
von Bildschirmen dürfen überhaupt kein Cadmium enthalten.
Quecksilber – wird manchmal in Batterien, Relais und Schaltern verwendet. Quecksilber schädigt
das Nervensystem und ist in hohen Dosen giftig. Die entsprechende TCO '95-Anforderung für bio-
akkumulative Substanzen* fordert, daß Batterien höchstens 25 ppm (parts per million) Quecksilber
enthalten dürfen. Die Anforderungen verlangen, daß kein Quecksilber in den elektrischen und elek-
tronischen Komponenten verwendet wird, die mit der Bildschirmanzeige zusammenhängen.
Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) – werden manchmal zur Reinigung von Platinen und
in der Herstellung aufgeschäumter Verpackungen verwendet. FCKW zerstört Ozon und schädigt da-
durch die Ozonschicht in der Stratosphäre, mit der Folge erhöhter Ultraviolettstrahlung auf der Erde,
die das Risiko von Hautkrebs (bösartiges Melanom) erhöht. Die entsprechende TCO '95-Anforde-
rung fordert, daß kein FCKW bei der Verpackungsherstellung verwendet wird.
* Bioakkumulative Substanzen sind Substanzen, die sich in lebenden Organismen ansammeln.
ELSA ECOMO Office