6.5
Bremsflüssigkeitsstand prüfen
f
Bremsflüssigkeit ist giftig und daher nur in verschlossenen Originalbehältern aufzu-
bewahren.
A
Ein unterschreiten der Mindestfüllmenge an Bremsflüssigkeit wird in der Infor-
mations- und Serviceanzeige angezeigt.
- Fahrzeug gesichert abstellen (siehe Kapitel E, Abschnitt 4.7).
- Bremsflüssigkeitsstand am Bremsflüssigkeits-Ausgleichbehälter (9) sichtprüfen,
ggf. Bremsflüssigkeit nachfüllen.
A
Der Bremsflüssigkeitsstand muß zwischen den Markierungen "MIN." und "MAX."
sichtbar sein.
m
Ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den geltenden Umwelt-
schutzbestimmungen entsorgt werden.
9
F 11