Vorbereitung des Rasenmähers für den Trans-
port (Abb. 22)
• Entleeren Sie den Benzintank mit einer Benzinab-
saugpumpe.
• Lassen Sie den Motor solange laufen bis das rest-
liche Benzin verbraucht ist.
• Entleeren Sie das Motoröl vom warmen Motor.
• Entfernen Sie den Zündkerzenstecker von der
Zündkerze.
• Reinigen Sie die Kühlrippen des Zylinders und das
Gehäuse.
• Hängen Sie den Startseilzug (17a) am Haken aus.
Lösen Sie die Schnellspannhebel (5) und klappen
den oberen Schubbügel nach unten. Beachten Sie
dabei, dass beim Umklappen die Seilzüge nicht ge-
knickt werden.
• Wickeln Sie einige Lagen Wellpappe zwischen
oberen und unteren Schubbügel und Motor, um ein
Scheuern zu vermeiden.
Akku und Ladegerät
Das Ladegerät abtrennen und an einem kühlen, tro-
ckenen Ort aufbewahren, wenn es nicht gebraucht
wird. In feuchter Umgebung kann es zu Korrosion von
Klemmen und elektrischen Kontakten kommen. Bei
Lagerung über längere Zeit bei hohen Temperaturen
(50 °C) kann der Akku dauerhaften Schaden nehmen.
Elektrische Klemmen und Kontakte an Akku und La-
degerät kontrollieren. Mit einem sauberen Lappen
abwischen oder mit Druckluft sauber blasen.
Nach der Lagerung kann normales Aufladen erfor-
derlich sein. Zur Kontrolle der verfügbaren Ladung
den Akkustandsanzeigeknopf (E) drücken und gege-
benenfalls aufladen. Siehe den Batteriestandsanzei-
ge Abschnitt.
11. Entsorgung und Wiederverwertung
Entsorgung der Transportverpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transport-
schäden.
Die Verpackungsmaterialien sind in der Regel nach
umweltverträglichen und entsorgungstechnischen
Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recycel-
bar. Das Rückführen der Verpackung in den Materi-
alkreislauf spart Rohstoffe und verringert das Abfal-
laufkommen.
Verpackungsteile (z.B. Folien, Styropor®) können
für Kinder gefährlich sein. Es besteht Erstickungsge-
fahr! Bewahren Sie Verpackungsteile außerhalb der
Reichweite von Kindern auf und entsorgen Sie sie so
schnell wie möglich.
Das Gerät und dessen Zubehör bestehen aus ver-
schiedenen Materialien, wie z.B. Metall und Kunst-
stoffe. Führen Sie defekte Bauteile der Sondermül-
lentsorgung zu. Fragen Sie im Fachgeschäft oder in
der Gemeindeverwaltung nach!
www.scheppach.com service@scheppach.com +(49)-08223-4002-99 +(49)-08223-4002-58
Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus
• Batteriechemikalien sind giftig und ätzend.
• Feuer oder Explosionen können zu schweren Ver-
brennungen oder Tod führen.
• Ausrangierte oder gebrauchte Akkus dürfen nicht
verbrannt werden, weil sie explodieren können.
Wenn Akkus verbrannt werden, entstehen giftige
Dämpfe und Materialien.
• Keinen Akku verwenden, der verformt, fallen gelas-
sen oder beschädigt worden ist.
• Gebrauchte und weggeworfene Akkus haben sehr
wahrscheinlich immer noch eine kleine elektrische
Ladung und müssen mit Vorsicht behandelt wer-
den. Bei der Entsorgung ausrangierter oder ge-
brauchter Akkus sind immer alle geltenden Bestim-
mungen zu beachten.
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses
Produkt gemäß Richtlinie über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) und natio-
nalen Gesetzen nicht über den Hausmüll ent-
sorgt werden darf. Dieses Produkt muss bei einer
dafür vorgesehenen Sammelstelle abgegeben wer-
den. Dies kann z. B. durch Rückgabe beim Kauf ei-
nes ähnlichen Produkts oder durch Abgabe bei einer
autorisierten Sammelstelle für die Wiederaufberei-
tung von Elektro- und Elektronik- Altgeräte gesche-
hen. Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten
kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe, die häu-
fig in Elektro- und Elektronik-Altgeräten enthalten
sind, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit haben. Durch die sachge-
mäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außer-
dem zu einer effektiven Nutzung natürlicher Res-
sourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für
Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung,
dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, einer
autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Haus-
müll!
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet,
alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstof-
fe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle
in Ihrer Gemeinde/Ihrem Stadtteil oder im Handel ab-
zugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsor-
gung zugeführt werden können.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksil-
ber, Pb = Blei
Entnehmen Sie die Batterien aus dem Gerät, bevor
Sie das Gerät und die Batterien entsorgen.
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