Sicherheit
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1.6
Schutzeinrichtungen
1.6.1 Abrollsicherungsklappe
Sobald die Plattform angehoben wird, stellt sich die automatische
Abrollsicherungsklappe auf. Dadurch wird verhindert, dass der Pas-
sagier in seinem Rollstuhl rückwärts von der Plattform herunterrollen
kann.
1.6.2 Signalanlagen
Der Kassettenlift gibt einen Warnton aus, wenn die Plattform aus der
Kassette ausgefahren wird. An beiden Seiten der Plattform sind au-
ßerdem Blinker montiert. Diese Signalanlagen vermeiden Gefahren,
die dadurch entstehen, dass die Plattform übersehen wird.
1.6.3 Türkontaktschalter
An der Fahrzeugtür über dem Kassettenlift ist ein Türkontaktschalter
montiert. Er schaltet alle Funktionen des Kassettenliftes aus, wenn
die Tür geschlossen ist. Dadurch wird verhindert, dass der Kasset-
tenlift versehentlich oder von Unbefugten bedient werden kann.
1.7
Sicherheits- und Unfallverhütungsvor-
schriften
Beachten Sie die folgenden Hinweise, um Personen- und Sachschä-
den zu vermeiden.
Der Kassettenlift darf nur mit ordnungsgemäß montierten Sicher-
heits- und Schutzeinrichtungen betrieben werden (siehe Ab-
schnitt 1.6). Diese Einrichtungen dürfen nur für Wartungs- und In-
standsetzungsarbeiten demontiert werden. Nach Abschluss die-
ser Arbeiten müssen die Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
sofort wieder montiert werden. Anderenfalls herrscht Verlet-
zungsgefahr.
Der Kassettenlift ist nur für seine bestimmungsgemäße Verwen-
dung zu betreiben, da sonst gefährliche Situationen mit Verlet-
zungen als Folge entstehen können (bestimmungsgemäße Ver-
wendung: siehe Abschnitt 1.1, Seite 9).
Der Betreiber ist für die Einhaltung der bestimmungsgemäßen
Verwendung verantwortlich, insbesondere dafür, dass der Kas-
settenlift nur durch befugte Personen bedient wird.
Das Mitfahren von Personen auf der Plattform, die nicht in einem
Rollstuhl sitzen, ist verboten.
Die Durchführung von vorgegebenen Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung
Kassettenlift K70 / K90 / K90 ACTIVE