2.2 MONTAGEFOLGE
1. Die Stellfüße sind dem Gerät aus Transportgründen beigelegt.
2. Vor dem Herausdrehen der Arretierungsschraube für die Gegen-gewichte
(Transportsicherung bei hochschiebbaren Kamineinsatz) den Kaminein-
satz zum Einschrauben der Stellfüße vorsichtig auf den „Rücken" legen.
3. Der Kamineinsatz muss absolut lot- und waagerecht stehen!
4. Den Kamineinsatz an den Schornstein anschließen.
5. Entfernen Sie die Halteklammer im Bereich der Prallplatte, die als Trans-
portsicherung vorgesehen ist.
3. GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUN-
GEN FÜR DIE ERRICHTUNG EINES
OFFENEN K AMINS
Vor Installation der Brennzelle ist unbedingt eine einwandfreie Funktion der
Luftsteuerung zu überprüfen und gegebenenfalls in Funktion zu setzen. Der
zuständige Bezirksschornsteinfegermeister sollte vor dem Einbau bezüglich
der Eignung des Schornsteins und der Verbrennungsluftzufuhr befragt wer-
den. Die DIN 18160 und die DIN 18896 sind zu betrachten und anzuwenden.
Die zuständigen Normen DIN EN 13229 sind anzuwenden. Jeder offene
Kamin benötigt einen eigenen Schornstein. Mehrfachbelegung ist nur bei
geschlossen zu betreibenden Anlagen erlaubt (Bauart A1).
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN 4705 T1, T2 bzw. EN 13384-1
mit dem in dieser Anleitung vorgegebenen Wertetripel. Die Einrichtung
der Feuerungsanlage erfolgt nach den Fachregeln des Kachelofen- und
Lüftungsbauerhandwerks (TROL-Richtlinien für den Bau von Kachelöfen;
zu beziehen beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima; Tathausallee 5;
53729 St. Augustin).
4. AUFSTELLRÄUME UND
VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
4.1 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN AUF-
STELLRÄUME FÜR OFFENE K AMINE UND UNZU-
LÄSSIGE RÄUME
Die offenen Kamine dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt wer-
den, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine
Gefahren entstehen. Den Aufstellräumen muss genügend Verbrennungsluft
zuströmen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß
sein, dass offene Kamine ordnungsgemäß betrieben werden können.
4.2 DER BETRIEB VON OFFENEN K AMINEN WIRD
NICHT GEFÄHRDET, WENN
... die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstell-
raum selbsttätig und zuverlässig verhindern oder
... die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolumen-
ströme und die Volumenluftströme der Entlüftungsanlagen insgesamt keinen
größeren Unterdruck in den Aufstellräumen (der offenen Kamine und den
Räumen des Lüftungsverbundes) als 0,04 mbar bedingen.
4.3 OFFENE K AMINE DÜRFEN NICHT AUFGESTELLT
WERDEN:
... in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen
... in allgemein zugänglichen Fluren.
... in Garagen.
... in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe
oder Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt
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