Bestimmungsgemäße Verwendung
Personen, die aufgrund ihrer physischen, sensorischen oder geis-
tigen eingeschränkten Fähigkeiten oder ihrer Unerfahrenheit oder
Unkenntnis nicht in der Lage sind, den Gewerbegeschirrspüler sicher
zu bedienen, dürfen den Gewerbegeschirrspüler nicht ohne Aufsicht
oder Anweisung durch eine verantwortliche Person benutzen.
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