Grundlegende Sicherheitshinweise
2.4.3
Verpflichtungen des Personals
2.5 Personalanforderungen
2.5.1
Qualifikation des Personals
Montageanleitung DE
Alle mit Arbeiten an den Modulen beauftragten Personen verpflichten sich:
Diese Montageanleitung und insbesondere das Kapitel Sicherheit zu lesen
und zu beachten,
die Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten,
alle Sicherheits- und Warnhinweise an den Rotationsachsen zu beachten,
jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise zu unterlassen.
Zudem verpflichtet sich das Personal die zur Ausführung der Tätigkeiten
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung (
Die in der Montageanleitung beschriebenen Tätigkeiten stellen bestimmte
Anforderungen an die Qualifikation des Personals dar.
Ein unzureichend qualifiziertes Personal kann die Risiken beim Umgang mit den
Rotationsachsen nicht einschätzen und setzt sich und andere dem Risiko
schwerer Verletzungen aus. Für die Ausführung der beschriebenen Tätigkeiten
an den Rotationsachsen darf nur entsprechend qualifiziertes Fachpersonal
zugelassen werden.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit aufgrund der Einnahme von Medikamenten
o.ä. eingeschränkt ist, dürfen mit den Rotationsachsen nicht interagieren.
Die vorliegende Montageanleitung richtet sich an Fachkräfte (Installateure,
Systemintegratoren, Wartungspersonal, Techniker), an Elektrofachkräfte sowie
an das Bedienpersonal.
Nachfolgend werden die in dieser Anleitung verwendeten Personal-
Qualifikationen zur Ausführung der verschiedenen Tätigkeiten erläutert.
Fachkraft:
Die Fachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung und/oder
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Elektrofachkraft:
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung
und/oder Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und dabei mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Bedienpersonal (geschultes Personal):
Das Bedienpersonal ist in geeigneter Weise ausgebildet, qualifiziert durch
Wissen und praktische Erfahrung sowie mit den notwendigen Anweisungen
versehen, die es ermöglichen, die erforderliche Tätigkeit sicher auszuführen.
SE20 - SE30
Stand 06.09.2021
Version 2.0
Kapitel
2.6) zu tragen.
11–56