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Sicherheitshinweise
Wichtige Informationen
Bei Fragen zur Führerschein-, Zulassungs-, Steuer- und
Versicherungspflicht, beachten Sie bitte stets die gesetzli-
chen Bestimmungen des Landes, in dem Sie den Roller in
Betrieb nehmen.
Bei Fragen zur Helmpflicht, der Mitführungspflicht von
Fahrzeugpapieren und Verbandskasten oder Warndreieck,
beachten Sie bitte stets die gesetzlichen Bestimmungen
(auch Zulassungsbestimmungen ) des Landes, das Sie mit
dem Roller bereisen.
• Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs führt
zum Erlöschen der Gewährleistung.
• Der Roller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den Ein-
satz im Straßenverkehr ausgelegt.
• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. 45 km/h
darf nicht überschritten werden.
• Alle Eingriffe zur Steigerung der Leistung/Geschwindigkeit, sowie
das „Tunen" von Motoren bzw. Controllern ist ungesetzlich. Sie
gefährden Ihre eigene Sicherheit. Außerdem wird die Betriebssi-
cherheit sowie die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs verringert und es
erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbeschei-
nigung (COC) sowie die Gewährleistung.
• Die Änderung oder Modifizierung des Nummernschildträgers, der
Beleuchtungsgruppen, akustischen Anzeigen und des Rückspiegels
sind strafbar und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
• Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und verwaltungs-
rechtlich verfolgbar und der Besitzer wird haftbar gemacht.