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Erweiterte-Funktion
Systemeinstellungen
Referenzhandbuch für den Monteur
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INFORMATION
Falls die tatsächliche Außentemperatur niedriger als [5‑01] ist und eine DX-
Betriebsanforderung vorliegt, kann die Wärmepumpe den DX-Geräten keine Priorität
geben. In diesem Fall ist das Heizen nur über den Gaskessel möglich. Wenn nur eine
Anforderung vom Hybrid-Innengerät (keine DX-Anforderung) vorliegt, können sowohl
die Wärmepumpe als auch der Gaskessel unter diesem Gleichgewicht laufen, wenn
sie benötigt werden.
Prioritäten
Für Systeme mit einem integrierten Brauchwasserspeicher
#
Nicht zutreffend
[5‑02]
Nicht zutreffend
[5‑03]
Nicht zutreffend
[5-04]
Code
Priorität der Raumheizung.
Legt fest, ob die Reserveheizung die
Wärmepumpe bei der Brauchwasserbereitung
unterstützt.
Folge: Kürzere Betriebszeit bei der Erwärmung
des Speichers und kürzere Unterbrechung des
Raumheizzyklus.
Die Einstellung MUSS immer 1 sein.
[5‑01] Freigabetemperatur und [5‑03]
Prioritätstemperatur der Raumheizung
beziehen sich auf die Reserveheizung. Daher
müssen Sie [5‑03] gleich oder ein paar Grad
höher als [5‑01] einstellen.
Wenn der Betrieb der Reserveheizung begrenzt
ist ([4‑00]=0) und die Außentemperatur
niedriger als Einstellung [5‑03] ist, wird das
Brauchwasser nicht mit der Reserveheizung
erwärmt.
Prioritätstemperatur der Raumheizung.
Legt die Außentemperatur fest, unter der das
Brauchwasser zusätzlich durch die
Reserveheizung erwärmt wird.
Sollwert-Korrektur für die
Brauchwassertemperatur.
Sollwert-Korrektur für die
Brauchwassertemperatur: Diese Einstellung
tritt bei niedrigen Außentemperaturen in Kraft,
wenn die Funktion "Priorität der Raumheizung"
aktiviert ist. Der korrigierte (höhere) Sollwert
stellt sicher, dass die gesamte Wärmekapazität
des Wassers im Speicher in etwa unverändert
bleibt, indem im Speicher die kälteren unteren
Wasserschichten (da die Wärmetauscher-
Rohrschlange nicht in Betrieb ist) mit den
wärmeren oberen Schichten aufgewogen
werden.
Bereich: 0°C~20°C
Beschreibung
CHYHBH05+08AF + EHYKOMB33A
Daikin Altherma R Hybrid
4P471761-1E – 2020.10