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Garantiebestimmungen - Hoss R1 Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Unbeschadet der Bestimmungen hinsichtlich der Garantie in den für das Produkt
geltenden allgemeinen Bedingungen gilt in Bezug auf die Garantien in jedem Fall
Folgendes:
1. Vorbehaltlich der Fälle, in denen die folgenden Bestimmungen etwas anderes
besagen, verbürgt sich Hoss Mobility GmbH dem Abnehmer des Produkts
gegenüber für dessen Tauglichkeit für den Zweck, für den das Produkt bestimmt
wurde – gemäß der Beschreibung in dieser Anleitung – und für die Qualität des
Materials, aus dem das Produkt hergestellt wurde, sowie für die Art und Weise, in
der das Produkt gefertigt wurde.
2. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen des Produkts, die infolge von
Mängeln durch qualitativ mangelhaftes Material oder Herstellungsfehler
notwendig sind, erfolgt kostenlos, vorausgesetzt, diese Mängel sind innerhalb zwei
(2) Jahren nach dem Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer
entstanden. Die auszuwechselnden Teile müssen zu diesem Zweck an die Hoss
Mobility GmbH oder einen qualifizierten Partner geschickt werden. Die
Demontage bzw. Montage dieser Teile geht zu Lasten des Abnehmers. Zur
kostenlosen Reparatur oder zum Austausch im Sinne des vorigen Hauptsatzes
kommen daher nicht in Betracht:
• die Reparatur oder der Austausch von Teilen, die im Zusammenhang mit nach
zwei (2) Jahren nach dem Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer
entstandenen Mängeln notwendig sind;
• die Reparatur oder der Austausch, die im Zusammenhang mit Mängeln
erforderlich sind, deren Ursache falscher oder nicht sorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist oder deren Ursache eine Benutzung des Produkts für eine andere als
dessen bestimmungsgemäße Verwendung ist, in welchem Zusammenhang gilt,
dass, wenn der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler die Hoss Mobility GmbH
vor eventuellen Schadenersatzforderungen von Benutzern oder anderen Dritten
für Mängel schützt, deren Ursache falscher oder nicht sorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist;
• Teile, die dem Verschleiß unterliegen, und wenn die Notwendigkeit zur
Reparatur oder zum Austausch dieser Teile die tatsächliche Folge normaler
Abnutzung ist.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 2 gilt hinsichtlich eines elektrischen
Produkts, dass in Bezug auf die Batterie, die ein Teil des Produkts ist, eine Garantie
F e b 2 1 ; v 1 . 2
w w w . h o s s - m o b i l i t y . c o m
P a g e
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