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Pflichten Des Betreibers; Anforderungen An Den Installateur - Empasa Pergola M8500 Montage- Und Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Warnung

Pflichten des Betreibers

Der Sonnenschutzrollo darf nur in einwandfreien und betriebssicheren Zustand eingesetzt werden.
Sicherheitshinweise in dieser Montage-/Bedienungsanleitung, sowie allgemeingültige Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Die technischen Daten/Lasten bei der Wahl des Befestigungsmaterials (Windklasse, statische Last) sind gemäß Aufstellung
auf Seite 9 und Vorgaben des z. B. Dübelherstellers einzuhalten.
HINWEIS!
Beim Ein- oder Ausfahren sind Personen von dem Sonnenschutzrollo fernzuhalten. Sonnenschutzrollo während dieser
Vorgänge beobachten bis dieser vollständig aus- oder eingefahren ist.
Der Betreiber des Sonnenschutzrollos ist vor der Erstinbetriebnahme verpflichtet, sich vom sicheren und ordnungsgemä-
ßen Zustand der Senkrecht-Markise zu überzeugen.
Der Sonnenschutzrollo und dessen Befestigung ist vor jeder Inbetriebnahme auf Beschädigung(en) und Verschleiß zu
prüfen.
Bei Beschädigung(en) oder Verschleißanzeichen darf der Sonnenschutzrollo nicht in Betrieb genommen werden und muss
gegen unbeabsichtigte Benutzung gesichert werden.
Werden während des Betriebs Gefahren für Personen oder Änderungen erkannt, so muss der Sonnenschutzrollo sofort
außer Betrieb genommen werden (z. B. Zugang zur Bedienung sperren).
Kinder sind vom Sonnenschutzrollo fernzuhalten. Kinder können den Sonnenschutzrollo als Klettergerüst verwenden und
sich daran hochziehen.
Halten Sie Kinder von Verpackungsmaterial fern. Es besteht Erstickungsgefahr.

Anforderungen an den Installateur

Für den Einbau und die Bedienung des Sonnenschutzrollos sind folgende Punkte einzuhalten:
Jene Person, welche mit dem Einbau des Sonnenschutzrollos beauftragt wurde, muss diese Montage-/Bedienungsanlei-
tung komplett gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die beauftragte Person bereits mit solchen Sonnen-
schutzrollos gearbeitet hat und/oder auf die Montage von Sonnenschutzrollos geschult wurde.
Die beauftragte Person muss für den Einbau des Sonnenschutzrollo in die Sicherheitsvorschriften eingewiesen sein.
Die beauftragte Person darf keine körperlichen Einschränkungen besitzen, welche die Aufmerksamkeit und das
Urteilsvermögen beeinträchtigen. Dazu zählen z. B. Übermüdung, Alkoholkonsum.
Minderjährige sowie Personen die unter Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss stehen dürfen keinerlei Arbeiten
wie Montage, Demontage, Wartung oder Reinigung durchführen.
Die beauftragte Person muss bei allen anfallenden Arbeiten und der Umgebung entsprechende Schutzausrüstung tragen.
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Bei Nichteinhaltung der technischen Daten/Lasten kann es zum Verlust der
Stütz- und Haltefunktion kommen.
V2/2021-1962A

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