Bitte
bestimmungsgemäßen Gebrauch"!
Allgemeines
Fahrräder mit Straßenausstattung sind aufgrund der Konzeption und Ausstattung, egal ob mit oder ohne
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Federungssystem, dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu
werden. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung wurde vom Hersteller mitgeliefert und
muss vom Benutzer regelmäßig überprüft und falls erforderlich instandgesetzt werden.
Extremeinsätze (Geländefahrten, Sprünge etc.) sind mit diesen Modellen keinesfalls zulässig!
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Für jeden darüber hinaus gehenden Gebrauch bzw. bei Nichteinhaltung der sicherheitstechnischen
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Hinweise dieser Bedienungsanweisung sowie der Hinweise der Bauteilehersteller und für die daraus
resultierenden Schäden haftet der Hersteller nicht. Dies gilt insbesondere bei:
Benutzung des Straßenfahrrades im Gelände
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Überladung
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nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln
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Umbauten oder Veränderungen am Auslieferungszustand
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Das Fahrrad darf nicht für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
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Zur Einstellung auf die Fahreigenschaften Ihres neuen Fahrrades empfehlen wir, die erste Fahrt abseits
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vom Straßenverkehr zu unternehmen. Wenn Sie nach den Verkehrsregeln fahren, werden Sie von den
anderen Verkehrsteilnehmern als Radfahrer ernst genommen.
Aus Sicherheitsgründen darf im Straßenverkehr keine Musik über Kopfhörer empfangen werden, da
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man so nicht mehr auf Warngeräusche reagieren kann.
Halten Sie immer die äußerste rechte Fahrbahnseite ein und überholen Sie nur links.
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Fahren Sie in der Gruppe nur hintereinander.
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Halten Sie während der Fahrt immer ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern. Bedenken
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Sie, dass bei ca. 18 km/h in einer Sekunde 5 Meter zurückgelegt werden und dass bei Nässe der
Bremsweg doppelt bis dreimal so lang werden kann.
Der Transport von Fahrrädern kopfstehend auf PKW-Fahrrad-Trägern ist nicht zu empfehlen. Durch die
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engstehende Befestigung am Lenker treten beim Transport sehr starke dynamische Kräfte am
Lenkerrohr und am Lenker-Vorbau auf. Materialermüdungen und Brüche sind als Folgen dieser
Überbeanspruchung nicht auszuschließen. Wir empfehlen daher, nur Träger für aufrechtstehenden
Transport der Fahrräder zu verwenden.
Die wirkungsvollste Diebstahlsicherung für Ihr Fahrrad ist ein Stahlketten- oder Stahlbügelschloss. Mit
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einem solchen Schloss können Rahmen, Vorder- oder Hinterrad zusammen an einem festen
Gegenstand (z.B. Fahrradständer) befestigt werden. Eine Auswahl an Fahrradschlössern finden Sie
unter unserer Internetadresse (siehe Impressum).
Laut StVO dürfen Kinder unter 7 Jahren und bis zu 22 kg nur von einer mindestens 16 Jahre alten
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Personen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind.
beachten
Sie
die
folgenden
"Allgemeinen
Hinweise
zum
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