1.1.3 Sägeblätter
1.7.1
1.2 Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.2.1
1.2.2
1.2.3
Es darf nur ein spezielles LISSMAC Diamant-Sägeblatt für
Trockenschnitte an der Steintrennsäge verwendet werden.
Über die Fa. LISSMAC kann eine Verkaufsliste der Sägeblätter
angefordert werden.
Das Schneiden mit gezahnten Sägeblättern ist verboten.
Die Sägeblätter benötigen eine Drehrichtungsangabe.
Sägeblattdurchmesser, -drehzahl und – Aufnahmedurchmesser müssen
auf die Maschine abgestimmt sein (siehe 2.3).
Beschädigte Sägeblätter dürfen nicht zum Einsatz kommen
Die Steintrennsäge ist ausschließlich zum trockenen Trennen von
großformatigen Bausteinen aus mineralischen Werkstoffen. Es dürfen nur
Bausteine verwendet werden, die für das Trennen in Nassschnittverfahren
nicht geeignet sind.
Beachten Sie, dass Poroton- und HLZ-Steine je nach Hersteller von der
Zusammensetzung und der Rohdichte (Härte) unterschiedlich sind. Bei
harten Poroton-, sowie HLZ-Steinen ist die Abnutzung am Sägeblatt zu groß
und deshalb nicht empfehlenswert.
Der Betrieb der Steintrennsäge ist nur mit einer dafür vorgesehener
Staubabsaugung zulässig, dabei muss die Staubabsaugung für den zu
Trennenden Baustein zulässig sein.
Das Trennen von Holz, Metall, Kunststoff oder anderen Steinsorten ist
nicht erlaubt!
Für Schäden durch eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung haftet der
Hersteller/Lieferer nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungs-
bedingungen.
Benutzen Sie die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung
der Betriebsanleitung! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Die Sicherheit dieser Diamanttrennsäge ist nur gewährleistet,
wenn Sie mit Sägeblätter arbeiten, die für diese Maschine bestimmt sind
(siehe 1.1.3 und 2.3).
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