BETRIEBSANLEITUNG | GreenMaster
BEDIENUNGSANLEITUNG | GreenMaster
Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist nach dem aktuellen Stand der Technik
und deren anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei der Verwendung Verletzungs-
gefahren für den Benutzer oder Dritte sowie Beeinträch-
tigungen an der Maschine oder anderen Sachwerten ent-
stehen.
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem Zu-
stand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahre
bewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzt
werden! Störungen, welche die Sicherheit von Menschen
oder Maschine gefährden können, sind sofort zu beseiti-
gen! Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewar-
tet, instand gesetzt oder transportiert werden, die hiermit
vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Die Maschine ist für den üblichen Einsatz zur Bodenbear-
beitung im landwirtschaftlichen Bereich bestimmt. Eine
andere oder darüber hinausgehende Nutzung, gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus einer
nicht bestimmungsgemäßen Benutzung ergeben, über-
nimmt GÜTTLER® keinerlei Haftung.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie
die sonstigen allgemeinen anerkannten sicherheitstechni-
schen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtli-
chen Regeln sind einzuhalten.
Folgeschäden
Die Maschine wurde von GÜTTLER® mit größter Sorgfalt
hergestellt. Trotzdem können auch bei bestimmungsgemä-
ßer Verwendung Schäden entstehen:
•
durch äußere Einwirkung
•
durch falsche oder nicht angepasste Drehzahlen,
Arbeits- und Fahrgeschwindigkeiten
•
durch falschen Anbau oder Einstellung des Gerätes
•
durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
•
durch fehlende oder unsachgemäße Wartung und Pflege
•
durch fehlende, abgenutzte oder gebrochene
Arbeitswerkzeuge
Überprüfen Sie daher vor und während jedem Einsatz Ihre
Maschine auf richtige Funktion und Einstellung.
Zugelassene Bediener
An der Maschine dürfen nur Personen arbeiten, die vom
Betreiber dazu beauftragt und eingewiesen wurden. Das
Mindestalter für Bediener beträgt 16 Jahre. Der Bediener
muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Er ist im
Arbeitsbereich Dritten gegenüber verantwortlich.
Der Betreiber muss
•
dem Bediener die Betriebsanleitung zugänglich
machen,
•
sich vergewissern, dass der Bediener sie
gelesen und verstanden hat.
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil der Maschine.
Schutzausrüstungen
Für den Betrieb und die Wartung der Maschine benötigen
Sie folgende Schutzausrüstung:
•
eng anliegende Kleidung
•
Schutzhandschuhe und Schutzbrille
•
Sicherheitsschuhe
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