6.3
Kabel-und Leitungseinführungen
(KLE); Verschlussstopfen
Es dürfen generell nur bescheinigte KLEs
und Verschlussstopfen verwendet werden.
Für bewegliche Leitungen sind Trompeten-
verschraubungen oder andere geeignete
Einführungen mit zusätzlicher Zugentlas-
tung zu verwenden.
Beim Einsatz von KLE mit einer niedrigeren als
der für das Gerät zutreffenden IP-Schutzart
(siehe Seite 3) wird die IP-Schutzart des
gesamten Gerätes reduziert.
Die für die eingesetzten KLE maßgebenden
Montagerichtlinien sind zu beachten.
Eigensichere Stromkreise sind über die farblich
(hellblau) gekennzeichneten KLE einzuführen.
Nicht benutzte Einführungsöffnungen sind mit
einem bescheinigten Verschlussstopfen zu
verschließen, um die Mindestschutzart
herzu stellen.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Installation
der KLE´s die für den Leitungsdurchmesser
geeigneten Dichtungseinsätze verwendet
werden.
Bei ausschneidbaren Dichtungs einsätzen ist
sicherzustellen, dass der Einsatz ordnungs-
gemäß dem Leitungsdurchmesser angepasst
wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die KLEs fest anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
Achtung: Beim Anziehen der Hutmutter der
Metall - KLE ( z.B. Typ ADE/ADL) ist die
Verschraubung mit einem geeigneten
Werkzeug gegen Verdrehen zu sichern.
Alle nicht benutzten metrischen COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG KLE sind mit dem
bescheinigten Verschluss für metrische KLE zu
verschließen.
6.4
Flansche und Metallplatten*
Müssen Flanschplatten demontiert werden
(z.B. zum Bohren von Einführungsöffnungen),
ist bei der Montage zur Aufrechterhaltung der
Mindestschutzart auf den korrekten Sitz der
Flanschplatte zu achten.
Von außen herangeführte PE-Leitungen
sind auf die dafür vorgesehene PE-Klemme
am Flansch anzuschließen. Der maximale
Anschlussquerschnitt beträgt 6 mm²
Achtung: Metallflansche, Metallplatten und
Metallverschraubungen müssen in den
Potentialausgleich miteinbezogen werden.
* z.Zt. nicht bescheinigt für Kategorie II D
Explosionsgeschützte Steuergeräte GHG 43.
6.5
Schließen des Gerätes /
Deckelverschluss
Beim Aufsetzen der Gehäusedeckel ist
darauf zu achten, dass die Vorsätze korrekt
mit den Einbaukomponenten übereinstim-
men und der zum Gehäuseunterteil gehörige
Deckel verwendet wird.
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.6
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels und der Einbaukomponenten
(Messinstru ment, Signalleuchte, Taster usw.) in
Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung
und anderen anwendbaren Bestimmungen zu
überprüfen.
Die Nullpunkteinstellung des Messinstrumente-
zeigers ist vor der Inbetriebnahme zu überprü-
fen. Gegebenenfalls mit der Justierschraube
den Messgerätezeiger auf den Nullpunkt
einjustieren.
Die Gasgruppe (II B bzw. II C) des eigensiche-
ren Stromkreises ist zur Bewertung der
Gasgruppe der Einbaukomponenten zu
berücksichtigen.
Unsachgemäßer Betrieb der Steuergeräte
kann zum Verlust der Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosionsgefähr-
deten Bereichen geltenden nationalen Bestim-
mungen sind einzuhalten (EN/IEC 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen bzw. geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Bei eigensicheren Stromkreisen ist das Arbeiten
unter Spannung zulässig.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu
prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführungen),
sowie die Schaltwerksfunktion.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit COOPER CROUSE-HINDS / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist nur ein Austausch zulässig. Im Zweifels-
falle ist das betroffene Betriebsmittel an
COOPER CROUSE-HINDS / CEAG zur
Reparatur zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER CROUSE-
HINDS / CEAG oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden. (EN/IEC 60079-19)
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel
sind nicht gestattet; ausgenommen ist das
Anbringen von zusätzlichen KLEs im Rahmen
der Zulassung des Betriebsmittels oder nach
Angaben des Herstellers.
Bei Austausch einzelner Einbaukomponenten
(Messinstrument, Taster usw.) ist Pkt. 6.2
„Öffnen des Gerätes /Elektrischer Anschluss"
zu beachten.
9
Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels und
der Einbaukomponenten (Messinstrument,
Signalleuchte, Taster usw.) sind die jeweils
geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit
von Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
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