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MySafeHome MSH 920 Bedienungsanleitung Seite 6

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Elektrogeräte- und Batterieverordnung
Elektrische Geräte, Batterien und Akkus gehören nicht in den
Hausmüll. Die Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, nicht
mehr
benötigte
Geräte
und
Batterien
an
geeigneten
Sammelstellen zurückzugeben. Geben Sie das ausgediente
Gerät an einer Sammelstelle für Elektro- und Elektronikschrott
ab. Werfen Sie es nicht in den Hausmüll.
Sie können Ihre alten Geräte, Batterien und Akkus bei den
öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde abgeben.
Batterien und Akkus können Sie auch dort abgeben, wo diese
verkauft werden. Sie können Ihre Geräte, Batterien auch im
Versand unentgeltlich zurückgeben. Falls Sie von der
zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
schicken Sie Ihre alten Batterien und Akkus bitte ausreichend
frankiert an unsere Adresse.
Die Batterien sollen im entladenen Zustand (Batterie hat
unzureichende Kapazität für die Funktion des Gerätes)
abgegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien
muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden, z. B.
durch Isolieren der Pole mit Klebestreifen.
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