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Bleifreier Superkraftstoff mit einem Anteil von 19 bis 20 % Ethanol ist dabei zulässig.
Info
Keinen Kraftstoff aus Methanol (z. B. M15, M85, M100) verwenden.
Keinen Kraftstoff mit weniger als 19 % Ethanol (z. B. E10) verwenden.
Keinen Kraftstoff mit mehr als 20 % Ethanol (z. B. E25, E30, E85, E100) verwenden.
Kühlflüssigkeit
Vorgabe
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Nur hochwertige, silikatfreie Kühlflüssigkeit mit Korrosionsschutzadditiv für Aluminiummotoren verwenden.
Minderwertige und ungeeignete Frostschutzmittel verursachen Korrosion, Ablagerungen und Schaumbil-
dung.
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Kein reines Wasser verwenden, da Anforderungen wie Korrosionsschutz und Schmiereigenschaften nur von
Kühlflüssigkeit erfüllt werden können.
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Nur Kühlflüssigkeit verwenden, die den angegebenen Vorgaben entspricht (siehe Angaben am Behälter)
und die entsprechenden Eigenschaften besitzt.
Gefrierschutz mindestens bis
Das Mischungsverhältnis muss an den notwendigen Gefrierschutz angepasst werden. Destilliertes Wasser ver-
wenden, wenn die Kühlflüssigkeit verdünnt werden muss.
Die Verwendung vorgemischter Kühlflüssigkeit wird empfohlen.
−25 °C
BETRIEBSSTOFFE 23
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