FRONTAIRBAG
Das Fahrzeug ist mit Front-Airbag für Fah-
rer und Beifahrer (wo vorgesehen) sowie
mit Knie-Airbag auf der Fahrerseite (für
Versionen/Märkte, wo vorgesehen) aus-
gestattet.
Der Front-Airbag für Fahrer/Beifahrer und
der Knie-Airbag auf der Fahrerseite (für
Versionen/Märkte, wo vorgesehen) schüt-
zen die Insassen der Vordersitze im Falle
eines mittelschweren frontalen Aufpralls
durch das Aufblasen eines Luftkissens zwi-
schen der Person und dem Lenkrad bzw.
dem Armaturenbrett.
Das Nichtansprechen bei anderen Auf-
prallarten (seitlich, hinten, Überschlagen
usw.) ist daher nicht als Systemstörung
auszulegen.
Bei einem frontalen Aufprall löst eine
Steuerelektronik bei Bedarf das Aufblasen
des Kissens aus. Das Kissen bläst sich so-
fort auf und dient als Schutz zwischen dem
Körper der Insassen auf den Vordersitzen
und den Fahrzeugteilen, die Verletzungen
hervorrufen können. Sofort danach fällt
das Kissen wieder zusammen.
Die Frontairbags für Fahrer/Beifahrer und
der Knie-Airbag auf der Fahrerseite (für
Versionen/Märkte, wo vorgesehen) sind
kein Ersatz, sondern eine Ergänzung für
die Sicherheitsgurte, die beim Fahren im-
mer angelegt werden sollten, wie es die
Gesetzgebung in Europa und in den mei-
sten außereuropäischen Ländern auch
vorschreibt.
Ihr Volumen im Moment des maximalen
Aufblasens füllt den Grossteil des Raumes
zwischen Lenkrad und Fahrer und Arma-
turenbrett und Beifahrer aus.
Bei einem Aufprall bewegt sich eine Per-
son, die keinen Sicherheitsgurt trägt, wei-
ter vorwärts und kann mit dem sich noch
öffnenden Kissen in Kontakt kommen. In
diesem Fall ist der durch das Kissen ge-
botene Schutz reduziert.
Die Frontairbags könnten in folgenden Fäl-
len nicht ansprechen:
❒ beim Aufprall gegen stark verformba-
re Gegenstände, wenn die Frontfläche
des Fahrzeugs nicht betroffen ist (zum
Beispiel Aufprall der Stossstange gegen
die Leitplanke, Kieshaufen usw.);
❒ unterfahren anderer Fahrzeuge oder
Leitplanken (z. B. unter einen Last-
kraftwagen oder eine Leitplanke). Da
sie keinen zusätzlichen Schutz zu den
Sicherheitsgurten bieten, wäre somit ih-
re Aktivierung unnötig. Die nicht erfol-
gende Aktivierung in diesen Fällen ist
deshalb kein Anzeichen für eine Funk-
tionsstörung des Systems.
ZUR BEACHTUNG
Bringen Sie keine Aufkleber
oder andere Objekte auf
dem Lenkrad oder auf der Abdeckung
des Airbags auf der Beifahrerseite
oder auf der seitlichen deckenseitigen
Verkleidung an. Legen Sie keine Ge-
genstände auf der Beifahrerseite des
Armaturenbretts ab, da sie die kor-
rekte Öffnung des Beifahrerairbags
beinträchtigen können (beispielswei-
se Mobiltelefone) und zu schweren
Verletzungen der Fahrzeuginsassen
führen können.
Im Falle frontaler Zusammenstöße von ge-
ringer Stärke (bei denen die Rückhaltwir-
kung der Sicherheitsgurte ausreichend ist)
werden die Airbags nicht ausgelöst. Des-
halb ist immer die Verwendung der Si-
cherheitsgurte erforderlich, die bei einem
frontalen Zusammenstoß die richtige Po-
sition des Insassen gewährleisten und ver-
hindern, dass er bei einem sehr starken
Aufprall hinausgeschleudert wird.
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