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IBM Eserver HS20 Installations- Und Benutzerhandbuch Seite 52

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Anwendbarkeit für Lieferanten und Reseller (ungeändert).
Folgender Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt: Die IBM haftet ins-
gesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
ITALIEN
Haftungsbeschränkung: Der erste Absatz wird wie folgt ersetzt: Soweit nicht
anders lautend gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist die Haftung von IBM in
jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt: Unterziffer 1 (ungeändert), Unterziffer 2: IBM
haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Vertrages
durch IBM oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit diesen Garantie-
bedingungen gegenüber IBM entstanden sind, höchstens bis zu den Betrag, den
Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben. Anwendbarkeit für Lieferanten und
Reseller (ungeändert).
Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit durch zwingendes
Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Resellers oder von IBM für fol-
gende Schäden ausgeschlossen: (Unterziffer 1 und 2 ungeändert) 3) Folgeschäden,
auch wenn der Reseller oder IBM über ihr mögliches Entstehen informiert wurden.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWAZILAND
Haftungsbeschränkungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet
insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung des Vertrages
durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen entstanden
sind, höchstens bis zu dem Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt
haben.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbeschränkungen: Die Unterziffern 1 und 2 des ersten Abschnitts werden
wie folgt ersetzt:
1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis zu
Dieser Absatz wird durch die folgende Unterziffer ergänzt: 3. Die IBM haftet für ihre
Verpflichtungen aus der Ziffer 12 des "Sales of Goods Act 1979" oder aus der Ziffer
2 des "Supply of Goods and Services Act 1982".
Anwendbarkeit für Lieferanten und Reseller (ungeändert).
Das Ende dieses Abschnitts wird wie folgt ergänzt: Die IBM haftet insgesamt nur für
Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
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IBM Eserver HS20-Fibre-Channel-Erweiterungskarte: Installations- und Benutzerhandbuch
Immobilien nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden.
125 % des Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehren-
den Gebühren, 12 Monatsbeträge).

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