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Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal durchgeführt
werden, das der jeweiligen Aufgabe entsprechend qualifiziert ist.
GEFAHR
!
Lebensgefahr durch Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre!
Î Installation, Betrieb oder Wartung des Stellungsmelders nur durch befähigte Personen ge-
mäß IEC 60079-14, Kap. 4.5 durchführen lassen, die eine Ausbildung oder Unterwei-
sung bzw. eine Berechtigung zum Arbeiten an explosionsgeschützten Geräten in explosi-
onsgefährdeten Anlagen haben.
GEFAHR
!
Verlust des Explosionsschutzes durch Beschädigung des Deckelgewindes und/oder des
Anschlussgewindes!
Î Druckgekapselte Geräte nicht unter Spannung öffnen!
WARNUNG
!
Aufheben des Explosionsschutzes beim Öffnen des Stellungsmelders in staubexplosionsge-
fährdeten Bereichen!
Î Gehäusedeckel des Stellungsmelders in staubexplosionsgefährdeten Bereichen nicht öff-
nen.
Der Stellungsmelder wandelt die Hub-/Drehbewegung des Stellventils in ein entsprechendes
elektrisches Signal um, sobald er an die elektrische Versorgung angeschlossen ist.
Î Stellventil in Betrieb nehmen, dazu Stelldruck und elektrische Hilfsenergie einschalten.
EB 4749
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