8 Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Hubanlage er-
forderlich. Sie ist durchzuführen:
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Aufstellen der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt "Einmalige Sicherheitsüberprüfung"
2. Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in Abständen von längstens einem Jahr
Verwenden Sie das Formblatt "Regelmäßige Sicherheitsüberprüfung"
3. Nach Änderungen an der Konstruktion der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt "Außerordentliche Sicherheitsüberprüfung"
Die einmalige und regelmäßige Sicherheitsüberprüfung muss von einem Sach-
kundigen durchgeführt werden. Es wird empfohlen gleichzeitig eine Wartung
vorzunehmen
Nach Änderungen der Konstruktion (zum Beispiel Veränderung der Tragfähig-
keit oder Veränderung der Hubhöhe) und nach wesentlichen Instandsetzungen
an tragenden Teilen (z.B. Schweißarbeiten) ist eine Überprüfung durch einen
Sachverständigen erforderlich (außerordentliche Sicherheitsüberprüfung).
Dieses Prüfbuch enthält Formulare mit aufgedrucktem Prüfplan für die Sicherheitsüberprüfung.
Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular, protokollieren Sie den Zustand der geprüften
Hebebühne und belassen Sie das vollständig ausgefüllte Formular in diesem Prüfbuch.
9 Montage und Inbetriebnahme
9.1 Aufstellrichtlinien
•
Die Aufstellung der Hebebühne erfolgt durch geschulte Monteure des Herstellers oder der Ver-
tragshändler. Falls der Betreiber über entsprechend geschulte Monteure verfügt, kann die Hebe-
bühne auch von ihm aufgestellt werden. Die Aufstellung ist gemäß der Montageanleitung durchzu-
führen.
•
Die serienmäßige Hebebühne darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen oder Waschhallen auf-
gestellt werden.
•
Vor der Aufstellung ist ein ausreichendes Fundament nachzuweisen oder gemäß den Richtlinien
des Fundamentplanes zu erstellen (siehe Fundamentplan). Der Aufstellplatz muss plan eben sein.
Fundamente im Freien und in Räumen, in denen mit Winterwitterung oder Frost zu rechnen ist,
sind frosttief zu gründen.
•
Für den elektrischen Anschluss ist bauseits 3 ~/N + PE, 400V, 50Hz bereitzustellen. Die Zuleitung
ist bauseitig entsprechend abzusichern (T16A). Die Anschlussstelle befindet sich am Bedienaggre-
gat.
•
Zum Schutz der elektrischen Kabel sind sämtliche Kabeldurchführungen mit Kabeltüllen oder fle-
xiblen Kunststoffrohren auszustatten.
•
Nach erfolgter Montage der Hebebühne, muss vor der ersten Inbetriebnahme bauseits (Betreiber)
der Schutzleiter der Hebebühne nach IEC Richtlinien (60364-6-61) geprüft werden. Empfohlen wird
auch eine Isolationswiderstandsprüfung
Betriebsanleitung und Prüfbuch
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COMBI LIFT 4.80 H / HYMAX II 8000
Version 3.0