1. Einleitung
Es freut uns, dass Sie sich zum Kauf des Vario basic
entschieden haben.
Dieses Gerät setzt einen neuen Standard bezüglich
Multifunktionalität, Leistungsfähigkeit und Ergonomie.
Bitte lesen Sie die folgende Bedienungs-
anleitung aufmerksam durch, und beach-
ten Sie die enthaltenen Hinweise, um eine
lange und problemlose Funktion zu ge-
währleisten.
2. Anwendungsbereich
Der Vario basic Umlaufstrahler wird im Dental-Labor
zum Entfernen von Einbettmassen und Oxiden an
Gussteilen (hauptsächlich Modellguss) verwendet.
Optional kann er um bis zu 4 Feinstrahltanks erwei-
tert werden.
Das Anwendungsgebiet umfasst somit auch das
Entfernen von Einbettmassen und Oxiden im Kronen-
chenveredelung durch Glanzstrahlen.
Das Gerät wird ohne Feinstrahltanks ausgeliefert.
Es ist für die Montage von bis zu 4 Feinstrahltanks
vorgerüstet. Alternativ zu einem Strahltank kann auch
ein mit Druckluft betriebenes Gerät angeschlossen
werden. Die Auswahl erfolgt über den Wahlschalter in
der Strahlkammer.
Werden Feinstrahltanks von Anfang an
montiert, so sollte dies vor dem befüllen
des Gerätes mit Strahlmittel erfolgen.
2.1 Umgebungsbedingungen
(nach DIN EN 61010-1)
Das Gerät darf nur betrieben werden:
wert sind,
abnehmen, um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten (z.B.
Gerät nicht betrieben werden.
Vario basic
Nr. 2960-0005 / 2960-1005
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3. Gefahrenhinweise
3.1 verwendete Symbole
folgende Zeichen:
Gefahr
Es besteht unmittelbare Verletzungs-
gefahr.
Elektrische Spannung
Es besteht Gefahr durch elektrische
Spannung.
Achtung
Bei nicht Beachtung des Hinweises be-
steht die Gefahr der Beschädigung des
Geräts.
Hinweis
Gibt einen für die Bedienung nützlichen,
die Handhabung erleichternden Hinweis.
Augenschutz tragen
Schutzhandschuhe benutzen
Nur zur Verwendung in Räumen
Bedienungsanleitung beachten
3.2 Gefahrenhinweise
Umbau darf nur von einer elektrotechnischen
Fachkraft vorgenommen werden.
schildes mit den Vorgaben des regionalen
Spannungsnetzes und den Anschlusswerten
Absaugung und geeignete persönliche Schutz-
ausrüstung, da dies gesundheitsgefährdend
sein kann.
Um die Gesundheit der Beschäftigten in
zahntechnischen Laboratorien nicht zu
gefährden, sind Spezialabsaugungen vom
Gesetzgeber vorgeschrieben. Nationale
Vorschriften geben den MAK-Wert (Maximale
Arbeitsplatz-Konzentration von Schwebstoffen
national gültigen Grenzwerte und die Art der im
Labor entstehenden Stäube.
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