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Garantie
Watson- Marlow GmbH („ Watson- Marlow " ) garantiert, dass dieses Produkt für einen
Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Versands unter normalen Einsatz- und
Wartungsbedingungen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die alleinige Verantwortung von Watson- Marlow und der ausschließliche Anspruch des
Kunden bei jeder Forderung, der sich aus dem Kauf irgendeines Produkts von Watson-
Marlow ergibt, beschränkt sich nach dem Ermessen von Watson- Marlow auf Reparatur,
Ersatz oder Gutschrift, falls zutreffend.
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beschränkt sich die vorstehende Garantie
auf das Land, in dem das Produkt verkauft wird.
Kein Mitarbeiter, Bevollmächtigter oder Vertreter von Watson- Marlow hat die Befugnis,
Watson-Marlow an irgendeine andere Garantie als die vorstehende zu binden, es sei denn,
sie liegt in Schriftform vor und ist von einem Direktor von Watson-Marlow unterschrieben.
Watson-Marlow erteilt keine Garantie hinsichtlich der Eignung seiner Produkte für einen
bestimmten Zweck.
In keinem Fall:
i. dürfen die Kosten des ausschließlichen Anspruchs des Kunden den Kaufpreis des
Produktes überschreiten;
ii. haftet Watson- Marlow für irgendwelche – wie auch immer geartete – direkte,
indirekte, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder Strafschadenersatz, selbst wenn
Watson-Marlow von der Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
Watson-Marlow haftet nicht für Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die sich direkt oder
indirekt im Zusammenhang mit oder aufgrund der Verwendung seiner Produkte ergeben,
einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an anderen Produkten, Maschinen/Anlagen,
Gebäuden
oder
Sachwerten
Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewinnverluste, Zeitverlust,
Unannehmlichkeit, Verlust von gefördertem Produkt und Produktionsverlust.
Diese Garantie verpflichtet Watson- Marlow nicht zur Übernahme etwaiger Kosten für
Demontage, Montage bzw. Transport oder sonstiger Gebühren, die sich im Zusammenhang
mit einem Garantieanspruch ergeben können.
Watson-Marlow übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden an zurückgesandten
Gegenständen.
2.1
Bedingungen
Die Produkte müssen nach vorheriger Absprache an Watson- Marlow oder einen von
l
Watson-Marlow zugelassene Kundendienstzentrale eingeschickt werden.
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von Watson-Marlow GmbH oder einer von
l
Watson- Marlow
schriftlicher Genehmigung von Watson-Marlow , die von einem Manager oder Direktor
von Watson-Marlowunterschrieben wurde, durchgeführt worden sein.
Fernsteuerungs- oder Systemanschlüsse müssen den Empfehlungen von Watson-Marlow
l
gemäß hergestellt werden.
Alle PROFIBUS- Systeme müssen durch einen von PROFIBUS zugelassenen Techniker
l
installiert oder zertifiziert werden.
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verursacht
zugelassenen
Kundendienstzentrale
wurden.
Watson- Marlow
oder
haftet
nicht
für
mit
ausdrücklicher
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