Härteprüfgerät
DuraJet 10
Die Gewährleistungspflicht des Herstellers entfällt bei Mängeln, die durch eine oder
mehrere der folgenden Ursachen entstanden sind:
▪
unzureichende Beachtung von Bedienungsanleitungen, Sicherheits- und Zulas-
sungsvorschriften oder sonstiger Instruktionen, die sich auf Lieferung, Aufstellung,
Inbetriebnahme oder Gebrauch des Gerätes beziehen
▪
fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme der Geräte
▪
eigenmächtige, nicht ausdrücklich zugelassene Eingriffe oder Veränderungen des
Gerätes durch Kunden oder Dritte
▪
unsachgemäße, zweckwidrige oder ungeeignete Verwendung des Gerätes
▪
natürliche Abnutzung
▪
nachlässige oder fehlerhafte Behandlung
▪
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
▪
unzureichende oder falsche Energieversorgung
▪
höhere Gewalt
Kosten für Leistungen, die über die Gewährleistungspflicht hinaus erbracht werden, sind
vom Kunden zu tragen.
Einführung
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