Einsatzgebiete
Mechanischer Teil (Durchflussmesser ohne Grenzwertkontakte und elektrisches Zubehör) > Allgemeine Sicherheitshinweise für den mechanischen
Teil des Gerätes
3.1.3 Allgemeine Sicher-
heitshinweise für
den mechanischen
Teil des Gerätes
n
Staubablagerungen innerhalb oder
außerhalb des Durchflussmes-
sers / Strömungswächters sind
nicht erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen werden.
Bei der Reinigung dürfen keine
trockenen Tücher verwendet
werden!
n
Bei Gefährdungen durch statische
Elektrizität müssen folgende
Anforderungen erfüllt werden:
–
Alle leitfähigen Teile, die sich
gefährlich aufladen können,
müssen verbunden und
geerdet werden.
–
Gefährliche Aufladungen von
nichtleitfähigen Teilen und
Stoffen, einschließlich von
Feststoffen, Flüssigkeiten und
Stäuben, müssen vermieden
werden.
–
Zündfähige Entladungen
müssen ausgeschlossen
werden.
n
Reibung, die örtliche Erhitzung
und Funkenbildung verursachen
kann, ist nicht erlaubt und muss
vom Betreiber ausgeschlossen
werden.
n
Schlagvorgänge, bei denen Mate-
rialien wie Rost und Leichtmetalle
(z.B. Aluminium oder Magnesium)
beteiligt sind, sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
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DKME/A-1 Modul ATEX Strömungswächter
n
Hohe Spannungen und Ströme,
die Funken hervorrufen können,
sind nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausgeschlossen
werden.
n
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von 10
12
bis 3×10
Hz, wie sie im Umkreis
von Funksendestellen oder Hoch-
frequenzgeneratoren auftreten
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
n
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von
11
3×10
bis 3×10
Strahlung von Schutzsystemen
oder Komponenten (Lampen,
Lichtbögen, Laser) auftreten
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
n
Vorrichtungen, die Strahlung
fokussieren und Partikel oder
Oberflächen zur Zündquelle
werden lassen, sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
n
Ionisierende Strahlung, die die
Mindestzündtemperatur der
umgebenden explosionsfähigen
Atmosphäre überschreitet, ist nicht
erlaubt und muss vom Betreiber
ausgeschlossen werden.
n
Ultraschallquellen, die den
beschallten Stoff entzünden
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
4
15
Hz, wie sie als
04.05.2020