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INSTALLATION (INSTALLATEUR)
Technische Informationen
• Die Installation sowie die Einstellungen, Umbauten und Wartungen des Geräts
dürfen nur von einem qualifizierten Techniker oder Installateur durchgeführt werden.
Der Hersteller kann nicht für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht
werden, die auf eine fehlerhafte Installation des Geräts zurückzuführen sind.
• Die Sicherheits- und Einstellvorrichtungen der Geräte dürfen während ihrer
Nutzungsdauer nur durch den Hersteller oder einen ordnungsgemäß zugelassenen
Lieferanten geändert werden.
• Allgasgeräte können nur als „Klasse 3" (eingebaut) in Übereinstimmung mit den
Gasnormen installiert werden.
• Alle Seitenwände (nur eine - links oder rechts), welche die Arbeitsfläche in der
Höhe überragen, müssen einen Abstand von mindestens 50 mm zur Arbeitsfläche
haben.
• Der Klebstoff, der zur Verbindung des laminierten Kunststoffs mit dem Möbelstück
verwendet wird, muss einer Temperatur von mindestens 150 °C standhalten, damit
sich der laminierte Kunststoff nicht löst.
• Die Installation von Allgasgeräten muss den geltenden nationalen Vorschriften
entsprechen.
• Dieses Gerät ist nicht an einen Abzug zur Ableitung der Verbrennungsprodukte
angeschlossen. Daher muss der Anschluss unter Einhaltung der oben genannten
Installationsregeln erfolgen. Besonders zu beachten sind die nachstehenden
Anweisungen zur Be- und Entlüftung.
Raumbelüftung
Der Raum, in dem das Gerät installiert ist, muss ständig gelüftet werden, um ein
einwandfreies Funktionieren des Geräts gemäß den geltenden nationalen Vorschriften
zu gewährleisten. Die erforderliche Luftmenge entspricht derjenigen, die für eine
regelmäßige Gasverbrennung und für die Belüftung des Raumes erforderlich ist und
deren Volumen mindestens 20 m
permanente Öffnungen in den Wänden des zu belüftenden Raumes (die nach außen
führen) geleitet werden, wobei die Öffnungen über einen Mindestquerschnitt von
100 cm
verfügen sollten bei Geräten, die mit der Flammensicherung (FSD) an jedem
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Brenner ausgestattet sind (siehe Abbildung 1). Die Öffnungen müssen so angeordnet
sein, dass sie niemals verstopft werden können. Wenn das Gerät nicht mit einer
Flammensicherung (FSD) an jedem Brenner ausgestattet ist, muss der Mindestquerschnitt
200 cm
betragen.
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Auch die indirekte Belüftung ist zulässig durch Zuluft aus Räumen, die an den zu
belüftenden Raum angrenzen, unter strikter Einhaltung der geltenden nationalen
Vorschriften.
betragen muss. Der natürliche Luftstrom muss durch
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