• Das Gerät muss in einem Raum ohne Zündquellen im Dauerbetrieb (z. B.: offene Flammen,
eingeschaltetes elektrisches Gerät oder Gasheizgerät) aufgestellt werden.
• Nicht durchbohren oder verbrennen.
• Das Gerät darf nur in einem Raum mit einer Fläche von mindestens 2 m
und gelagert werden.
• Dieses Gerät enthält 240 Gramm des Kühlgases R290 (siehe das Typenschild auf der Rückseite
des Geräts).
• R290 ist ein gasförmiges Kühlmittel, das die Anforderungen der europäischen Umweltrichtlinien
erfüllt. Der Kühlkreislauf darf an keiner einzigen Stelle durchbohrt werden.
• Wenn das Gerät in einem Raum ohne ausreichende Lüftung installiert, bedient oder aufbewahrt
wird, muss der Raum so eingerichtet sein, dass eine Ansammlung von Kühlmittel durch eine
eventuelle Undichtigkeit vermieden wird.
Andernfalls besteht Brand- oder Explosionsgefahr durch das Entzünden des Kühlmittels durch
ein elektrisches Heizgerät, einen Herd/Ofen oder eine andere Zündquelle.
• Bewahren Sie das Gerät so auf, dass mechanische Störungen vermieden werden.
• Personen, die den Kühlkreis bedienen oder daran arbeiten, müssen über ein entsprechendes
Zertifikat von einer befugten Organisation verfügen, in dem angegeben ist, dass diese Personen
befugt sind, auf eine sichere Weise und in Übereinstimmung mit den in der Branche geltenden
Spezifikationen mit Kühlmittel umzugehen.
• Reparaturen dürfen nur auf die vom Hersteller des Geräts empfohlene Weise ausgeführt
werden. Wartungsarbeiten und Reparaturen, bei denen die Unterstützung von anderem
ausgebildeten Personal erforderlich ist, müssen unter Aufsicht einer Person ausgeführt werden,
die sich mit brennbaren Kühlmitteln und ihrem Gebrauch auskennt.
KÄLTEMITTEL
(CE) N 842/2006: Dieses Klimagerät enthält das Kühlmittel R290.
Die Kühlmittelmenge beträgt weniger als 1 kg und befindet sich in einem geschlossenen Kühlkreislauf. Das Kühlmittel besitzt
kein Ozonzerstörungspotential. Nach dem Kyoto-Protokoll gehört es jedoch zu den Treibhausgasen und es kann daher zu einer
weltweiten Erwärmung der Erde beitragen, wenn es in die Atmosphäre gelangt. Nur ausgebildete Techniker/innen mit einem
entsprechenden Kühlmittelzertifikat dürfen das Gerät füllen oder entleeren.
Bei richtiger Verwendung und einem unbeschädigten Kühlmittelkreis braucht Ihr Klimagerät nicht mit Kühlmittel aufgefüllt
zu werden. GWP: R290: 3.
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Deutsch
installiert, betrieben
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