GARANTIE
Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für von ihr in
Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den Voraussetzungen der
nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte Garantie gegen Material-
oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-Bauteile.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-
Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch (Service-
heft) genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um einen
störungsfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus
dieser Garantie sind daher die Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch
den POLARIS-Vertragshändler, das Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhand-
buch (Serviceheft) und die entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch
verpackten oder nicht ordnungsgemäß vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreinge-
stellten Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. Registrierung
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris-Fahrzeugs
bei Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-Vertragshändler, bei dem Sie Ihr
Fahrzeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler muss dazu das Online-Registrierformular
im Polaris-Garantiesystem und das zum Fahrzeug gehörige Serviceheft vollständig ausfüllen. Die
Registrierung muss innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen. Hierfür hat Ihr
Polaris-Vertragshändler Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem Polaris-Ver-
tragshändler einsehen.
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