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Gesetzliche Informationen; Entsorgung Und Recycling - EV Atlantis Handbuch

Trockendampfreiniger
Inhaltsverzeichnis

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Diese Bedienungsanleitung enthält die erforderlichen
Informationen für die korrekte Verwendung, die sach-
gemäße Handhabung und die qualifizierte technische
Unterstützung der Maschine.
Die Kenntnis und Einhaltung dieses Handbuchs ist eine
Voraussetzung für den sicheren Betrieb und die sichere
Wartung der Maschine.
Natürlich kann dieses Benutzerhandbuch nicht alle
Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder weitere
Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
E V International Ltd.
Kostur 14A, BG-1618 Sofia
Phone: +359 2 400 77 36
Fax: +359 2 950 77 16
office@ev-international.com
www.ev-international.com
Entsorgung und Recycling
Die Materialien, aus denen das Gerät hergestellt ist, dür-
fen nicht weggeworfen werden. Um sie als Abfall zu ent-
sorgen, wenden Sie sich an öffentliche Stellen für Aufbe-
reitung und Recycling oder an den Fachhändler.

Gesetzliche Informationen

Gemäß Art. 13 der Strafverfolgung Nr. 151 vom 25. Juli
2005 zur Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EU, 2002/96/
EU und 2003/108/EU zur Reduzierung des Einsatzes ge-
fährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Gerä-
ten sowie der Beseitigung von Abfällen.
Das gekreuzte Müllcontainersymbol auf dem Gerät be-
deutet, dass das Produkt am Ende seiner Nutzung ge-
trennt von anderem Abfall entsorgt werden muss.
Sie müssen daher das nicht mehr verwendete Gerät bei
geeigneten Zentren für die getrennte Sammlung von
Elektrik- und Elektronikschrott, oder beim Kauf eines neu-
en Geräts dieses Typs im Geschäft abgeben.
Die ordnungsgemäße Trennung der Einzelteile des Ge-
räts in Recycling, Aufbereitung und Entsorgung als nicht
umweltschädlicher Abfall, trägt dazu bei, mögliche ne-
gative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
zu vermeiden. Zudem wird die Wiederverwendung der
Materialien, aus denen das Gerät besteht, begünstigt.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produkts als Abfall
durch den Benutzer wird durch Strafverfolgungsmaß-
nahmen gemäß der Strafverfolgung 22/1997 (Art. 50
und folgende der Strafverfolgung Nr. 22/1997) bestraft.
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