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21.1 Gefahrenhinweise

Wiederaufladbare Phonak
Hörgeräte und das Phonak
Power Pack enthalten einen
Lithium-Ionen-Akku, der bei
Flugreisen im Handgepäck
mit an Bord genommen
werden kann. Der Power Pack
darf nur im Handgepäck
und nicht im aufgegebenen
Gepäck transportiert werden.
Hörgeräte dienen der
Verstärkung von Tönen und
ihrer Übertragung auf die
Ohren, um eine Hörminderung
auszugleichen. Jedes Hörgerät
wird an den individuellen
Hörverlust des jeweiligen
Trägers angepasst und darf
daher nur von diesem getragen
werden. Es darf niemals von
einer anderen Person getragen
werden, das könnte zu
Gehörschäden führen.
Veränderungen oder
Modifikationen am Hörgerät,
die von Sonova AG nicht
ausdrücklich freigegeben
wurden, sind nicht erlaubt.
Derartige Veränderungen
können Ihr Gehör schädigen
oder das Hörgerät
beschädigen.
Verwenden Sie diese
Hörgeräte und Ladegeräte
niemals in Bereichen, wo
Explosionen stattfinden
können (Minen oder
Industriezonen mit
Explosionsgefahr, sauerstoff-
reiche Umgebungen oder
Räume mit entzündbaren
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