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Mindest-Brandschutz-Anforderungen - Guntamatic EVOLUTION HYBRID Planung Und Installation

Pellet-scheitholz-wärmepumpe
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2.2 MINDEST-BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN

Technikraum
Wohn-/ Aufstellungsraum
Brennstofflagerraum
6
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für Boden,
Wände
und
Decke
auszuführen. Wird ein Gewebetank im Technikraum aufgestellt, sind
Boden, Wände und Decke in F90/REI90 auszuführen. In diesem Fall
ist die Technikraumtür als Brandschutztür T30/EI
Fluchtrichtung öffnend, selbsttätig schließend und absperrbar
auszuführen. Verbindungstüren zum Brennstofflager sind ebenfalls
als Brandschutztüren T30/EI
absperrbar, auszuführen. Keine direkte Verbindung zu Räumen, in
denen brennbare Gase oder Flüssigkeiten
Wohn-/Aufstellungsräume
Voraussetzungen erfüllen: Normale Luftfeuchtigkeit (trocken),
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Umfassungsbauteile müssen bei
Kleinhausbauten
mindestens
sonstigen Gebäuden mit nicht mehr als drei Geschossen
mindestens hoch brandhemmend F60/REI60 und bei anderen
Gebäuden mindestens brandbeständig F90/REI90 sein. Brennbare
Böden (Holzboden, Teppichboden, ...) müssen unter und bis
mindestens 50 cm vor dem Heizgerät durch eine nicht brennbare
Abdeckung
(Glas,
ausreichende
externe
gewährleistet sein
(siehe Kapitel Verbrennungszuluft)
Aufstellungsräume müssen so groß sein, dass die Feuerungsanlage
ohne Behinderung betrieben, überprüft und gewartet werden kann.
An jenen Seiten von Feuerungsanlagen, die wegen des Betriebes,
der Überprüfung oder Wartung zugänglich sein müssen, sind die
vom Hersteller der Feuerungsanlage vorgesehenen Abmessungen
für Bedienungs- und Wartungsbedarf, mindestens aber 60 cm,
einzuhalten.
Es gelten die gleichen Mindest-Brandschutz-Anforderungen wie für
den Technikraum.
Lagerraumöffnungen: Lagerraumöffnungen sind in T30/EI
selbsttätig schließend und absperrbar auszuführen. Auf jeder
Lagerraumöffnung ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Betreten
während des Betriebes verboten" anzubringen.
Brandschutzmanschetten: Am Austritt der Saug- und Retour-
luftleitung aus dem Aufstellraum ist an jedem Schlauch eine
Brandschutzmanschette zu setzen. Wird die Austragungs-schnecke
zur
Gänze
im
Austragungsschnecke nicht aus dem Lagerraum heraus, so sind
beim Wandaustritt der Saug- und Retourluftleitung aus dem
Lagerraum ebenfalls Brandschutzmanschetten zu setzen.
Befüllleitungen: Befüllleitungen durch brandgefährdete Räume
müssen F90/REI90 verkleidet werden.
sind
brandbeständig
30-C, selbsttätig schließend und
2
(Garage)
müssen
mindestens
brandhemmend
Keramik,
...)
abgedeckt
Verbrennungsluftzuführung
Lagerraum
montiert,
03
in
F60/REI60
30-C, in
2
gelagert werden.
folgende
F30/REI30,
in
werden.
Eine
muss
.
30-C,
2
d.h.
ragt
die

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