DUPLEX 280i
WARTUNG
7.7
Entsorgung
ACHTUNG
Für die rechtswidrige Entsorgung des Gerätes DUPLEX 280i seitens
des Benutzers wird im Sinne der Gesetzesverordnung eine Strafe
ausgesetzt. Gewerbliche Nutzer, die das alte DUPLEX 280i Gerät
am Ende seiner Lebensdauer entsorgen und sich ein neues Gerät
desselben Typs kaufen möchten, können bei der Lieferung des neuen
Gerätes die Abgabe des alten DUPLEX 280i vereinbaren.
Im Sinne des Art. 13 des Gesetzeserlasses vom 25. Juli 2005, Nr.151, „Richtlinien
2002/95/EG , 2002/96/EG und 2003/108/EG unter Bezugnahme auf die Verminderung
der Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten
sowie auf die Abfallentsorgung".
Die durchgestrichene Abfalltonne auf dem Gerät bedeutet, dass
das Produkt am Ende seiner Lebensdauer vom Hausmüll getrennt
entsorgt werden muss.
Der Benutzer muss das Gerät am Ende seiner Lebensdauer an
speziellen Sammelstellen für die Entsorgung von elektrischen und
elektronischen Altgeräten abgeben oder dem Händler beim Kauf
eines Neugerätes desselben Typs übergeben.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Gerätes DUPLEX
280i werden eine umweltfreundliche Entsorgung und Verwertung
ermöglicht sowie Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit vermieden und das Recycling des Materials,
aus dem das Gerät selbst besteht, begünstigt.
7.7.1
Differenzierte Unterteilung der Materialien
Elektrische Teile:
Das Material kann mit Stadtmüll entsprechend der gesetzlichen Verordnungen des Landes
entsorgt werden, in dem die Maschine benutzt wird.
Mechanische Teile:
Die Maschine besteht aus Aluminium, Stahl und Kunststoff.
Der Stahl und das Aluminium verursachen keine Umweltschäden, wenn sie von
spezialisierten und autorisierten Firmen aufbereitet werden.
Das plastische Material kann Umweltschäden verursachen, deshalb sind sie an spezialisierte
und autorisierte Entsorgungsfirmen zu liefern.
Die Entsorgung der Verpackung hat entsprechend den geltenden Vorschriften zu erfolgen.
326
Rev.
1.1