InstallatIon
allgemeInes
Die Anschlüsse für den Rauchabzug und Wasser müssen von Fachpersonal ausgeführt werden, das entsprechend den nationalen
Bestimmungen eine Dokumentation zur Konformität der Installation ausstellen muss.
der Installateur muss dem Eigentümer oder dessen Vertreter gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften die Konformitätserklärung
der anlage aushändigen, der beizufügen sind:
1) die Betriebs- und Wartungsanleitung des Geräts und der Bauteile der Anlage (wie zum Beispiel Rauchgaskanäle, Schornstein usw.);
2) Lichtpause oder Fotografie der Abgasanlagen-Plakette;
3) Anlagebuch ("libretto d'impianto", wenn vorgesehen).
Der Installateur muss sich für die Übergabe der Dokumentation eine Quittung ausstellen lassen und diese zusammen mit einer Kopie der technischen
Dokumentation der ausgeführten Installation aufbewahren.
Bei einer Installation in einem Mehrfamilienhaus ist im Vorfeld die Meinung des Verwalters einzuholen.
KomPatIBIlItät
Die Installation in Räumen mit Brandgefahr ist verboten. Außerdem verboten ist die Installation in Räumen für Wohnzwecke (mit Ausnahme
der Geräte mit raumluftunabhängigem Betrieb):
in denen Geräte für flüssige Brennstoffe im Dauer- oder Aussetzbetrieb betrieben werden, die die Verbrennungsluft aus dem Raum
entnehmen, in dem sie installiert sind, oder
in denen Gas-Geräte vom Typ B für die Raumheizung mit oder ohne Trinkwassererwärmung betrieben werden, sowie in daran
angrenzenden oder mit diesen verbundenen Räumen, oder
in denen der vor Ort gemessene Unterdruck zwischen Außen- und Innenraum größer als 4 Pa ist
InstallatIonen In Bädern, schlafräumen und eInzImmerwohnungen
In Bädern, Schlafräumen und Einzimmerwohnungen ist ausschließlich die raumluftunabhängige Installation bzw. die Installation von Geräten
mit geschlossenem Feuerraum und kanalisierter Verbrennungsluftzuführung von außen zulässig.
PosItIonIerung und sIcherheItsaBstände
Die Abstellflächen bzw. Abstützpunkte müssen eine für das Gesamtgewicht des Geräts, des
Zubehörs und seiner Verkleidungselemente ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Sollte
der Fußboden aus brennbarem Material bestehen, ist ein Schutz aus feuerbeständigem
Material zu verwenden, der auch die Front vor einem evtl. Herausfallen von Brennstoffen
während der üblichen Reinigungsarbeiten schützt. Für den einwandfreien Betrieb
muss der Wärmeerzeuger vollkommen waagerecht positioniert werden. Die seitlich
und rückwärtig angrenzenden Wände und die Fußbodenauflagefläche müssen aus nicht
brennbarem Material ausgeführt werden. Die Installation in der Nähe von brennbaren oder
wärmeempfindlichen Materialien ist gestattet, sofern ein geeigneter Sicherheitsabstand
eingehalten wird, der für Pelletofen folgenden Werten entspricht:
BEZEICHNUNGEN
ENtflammBarE GEGENstäNdE
A
B
C
InstallatIon der eInsätze
Bei einer Installation von Einsätzen muss der Zugang zu den Innenteilen des Geräts verhindert werden; zudem darf während der Entnahme
der Zugang zu den spannungsführenden Teilen nicht möglich sein.
Evtl. Verkabelungen, wie z. B. Versorgungskabel und Raumsonden, müssen so positioniert werden, dass sie beim Bewegen des Einsatzes nicht
beschädigt werden oder Kontakt zu heißen Teilen haben.
Belüftung der InstallatIonsräume
Die Belüftung gilt als ausreichend, wenn der Raum Luftzuleitungen entsprechend der Tabelle aufweist:
Gerätekategorie
Pelletöfen
Heizkessel
In jedem Fall gilt die Belüftung als ausreichend, wenn die Druckdifferenz zwischen Außen- und Innenraum größer oder gleich 4 Pa ist.
NICHt ENtflammBarE GEGENstäNdE
200 mm
1500 mm
200 mm
Prozentanteil des freien Öffnungsquerschnitts
Bezugsnorm
hinsichtlich des rauchgasauslassquerschnitts
UNI EN 14785
UNI EN 303-5
100 mm
750 mm
100 mm
des Geräts
-
50%
DEUTSCH
A
C
B
Luftzuleitung
Fußbodenschutz
freier mindestöffnungswert der
Belüftungsleitung
80 cm²
100 cm²
5