3. Drücken Sie 6-mal auf die Kraftstoffpumpenblase.
(Abb. 46)
4. Drücken Sie den Choke-Hebel nach unten. (Abb. 48)
5. Drücken Sie den Gerätekörper mit der linken Hand
gegen den Boden.
6. Führen Sie Ihren rechten Fuß durch den hinteren
Griff.
7. Ziehen Sie den Startseilgriff langsam mit der rechten
Hand, bis Sie einen gewissen Widerstand spüren.
8. Ziehen Sie mit Kraft am Startseil. (Abb. 47)
ACHTUNG: Ziehen Sie das Startseil
nicht bis zum Anschlag heraus. Lassen
Sie das Startseil nicht los, wenn es
vollständig ausgezogen ist. Lösen Sie
das Startseil langsam. Wenn Sie diese
Anweisungen nicht befolgen, kann es zu
Schäden am Motor kommen.
Hinweis: Betätigen Sie nicht den Gashebel, wenn
Sie den Motor starten.
9. Ziehen Sie am Startseilgriff, bis der Motor anspringt.
10. Halten Sie den hinteren Griff mit der rechten Hand
und den vorderen Handgriff mit der linken Hand.
11. Ziehen Sie den Handschutz sofort in Richtung des
vorderen Handgriffs nach hinten, um die
Kettenbremse freizugeben. (Abb. 27)
Hinweis: Die Kette bewegt sich.
12. Warten Sie 10-15 Sekunden.
13. Ziehen Sie leicht am Gashebel, um den normalen
Leerlauf einzustellen.
14. Beginnen Sie mit dem Betrieb.
So starten Sie den Motor, wenn der
Kraftstoff zu heiß ist
Wenn das nicht Gerät startet, kann dies darauf
zurückzuführen sein, dass der Kraftstoff zu heiß ist.
Hinweis: Verwenden Sie stets neuen Kraftstoff, und
verringern Sie bei warmem Wetter die Betriebszeit.
1. Stellen Sie das Gerät an einem kühlen Ort ab, wo es
keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
2. Lassen Sie das Gerät mindestens 20 Minuten lang
abkühlen.
3. Drücken Sie die Kraftstoffpumpenblase wiederholt
10-15 Sekunden.
4. Gehen Sie wie beim Starten eines kalten Motors vor.
So starten Sie bei kaltem Motor auf Seite 31 .
Siehe
So stoppen Sie das Gerät
•
Drücken Sie den Stoppschalter, um den Motor
abzustellen.
32
Hinweis: Der Stoppschalter kehrt dann automatisch
wieder in seine Ausgangsstellung zurück.
So verwenden Sie eine Rindenstütze
Die Rindenstütze hält das Holz beim Schneiden. Bei der
Rindenstütze handelt es sich um ein Gelenk zwischen
dem Motor und der Führungsschiene.
1. Platzieren Sie das untere Ende der Rindenstütze auf
der richtigen Brechmaßbreite.
2. Drücken Sie mit der linken Hand gegen den
vorderen Handgriff und heben Sie den hinteren Griff
mit der rechten Hand an.
3. Schneiden Sie, bis Sie die richtige Brechmaßbreite
hergestellt haben.
Hinweis: Das Brechmaß muss eine einheitliche
Stärke besitzen.
4. Schneiden Sie mehr als die Hälfte des
Durchmessers, und setzen Sie dann den Fällkeil in
den Sägeschnitt.
So fällen Sie einen Baum
1. Entfernen Sie Schmutz, Steine, lose Rinde, Nägel,
Klammern und Draht vom Baum.
2. Schneiden Sie eine Kerbe von 1/3 des
Stammdurchmessers im rechten Winkel zur
Fallrichtung. (Abb. 49)
3. Stellen Sie den unteren horizontalen Kerbeschnitt
her. Dies verhindert ein Einklemmen der Sägekette
oder der Führungsschiene, wenn die zweite Kerbe
geschnitten wird.
4. Stellen Sie den Fällschnitt (X) mindestens 50 mm
höher als den horizontalen Kerbenschnitt her. Halten
Sie den Fällschnitt parallel zum horizontalen
Kerbenschnitt, damit ausreichend Holz für das
Brechmaß verbleibt. Sägen Sie nicht durch das
Brechmaß. Das Brechmaßholz verhindert, dass sich
der Baumstamm verdreht und in die falsche
Richtung fällt. (Abb. 50) und (Abb. 51)
5. Der Baum beginnt zu fallen, wenn sich der
Fällschnitt dem Brechmaß nähert. Stellen Sie sicher,
dass der Baum in der richtigen Richtung fallen kann
und nicht nach hinten schwankt und die Sägekette
einklemmt. Um dies zu verhindern, beenden Sie den
Fällschnitt, bevor er vollständig gesägt worden ist.
Verwenden Sie Keile aus Holz oder Kunststoff, um
den Sägeschnitt zu verbreitern und den Baum
entlang der erforderlichen Linie fallen zu lassen.
(Abb. 52)
6. Wenn der Baum zu fallen beginnt, entfernen Sie das
Gerät aus dem Schnitt. Stellen Sie den Motor ab,
legen Sie das Gerät auf den Boden, und entfernen
Sie sich auf dem vorgesehenen Fluchtweg. Lassen
Sie Vorsicht walten, da Äste von oben herabfallen
können, und achten Sie darauf, nicht auszurutschen.
(Abb. 53)
862 - 002 - 03.12.2018