Heizkessel montieren
Abgasanschluss
(Fortsetzung)
Die Inbetriebnahme erst durchführen, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
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Freier Durchgang der Abgaswege.
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Überdruck-Abgasanlage ist abgasdicht.
■
Öffnungen zur ausreichenden Versorgung mit Ver-
brennungsluft sind offen und nicht verschließbar aus-
geführt.
Gültige Vorschriften zur Errichtung und Inbetrieb-
■
nahme von Abgasanlagen sind eingehalten.
Gasanschluss
A
Abb. 8
1. Gasabsperrhahn
an Gasanschluss eindichten.
A
2. Dichtheitsprüfung durchführen.
Hinweis
Zur Dichtheitsprüfung nur geeignete und zugelas-
sene Lecksuchmittel (EN 14291) und Geräte ver-
wenden. Lecksuchmittel mit ungeeigneten Inhalts-
stoffen (z. B. Nitride, Sulfide) können zu Material-
schäden führen.
Lecksuchmittel-Rückstände nach der Prüfung ent-
fernen.
!
Achtung
Überhöhter Prüfdruck führt zu Schäden an
Heizkessel und Gaskombiregler.
Max. Prüfüberdruck 150 mbar (15 kPa). Bei
höherem Druck für Lecksuche den Heizkes-
sel und Gaskombiregler von der Hauptlei-
tung trennen (Verschraubung lösen).
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A
Gefahr
Undichte oder verstopfte Abgasanlagen oder
unzureichende Zufuhr der Verbrennungsluft ver-
ursachen lebensbedrohliche Vergiftungen durch
Kohlenmonoxid im Abgas.
Ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage
sicherstellen. Öffnungen für Verbrennungsluftzu-
fuhr dürfen nicht verschließbar sein.
A
3. Gasleitung entlüften.