nützliche informationen
Fehlerdiagnose und beseitigung
Wenn die folgenden Symptome auftreten, sind das keine Anzeichen für Fehler.
ein leises Klicken ist hörbar.
ein zischendes geräusch ist zu
hören.
automatisch rotiert der
Ventilator.
automatisch bewegt sich die
Schwingklappe.
Der luftbehandlungsbetrieb der Produktes wird vorübergehend
angehalten.
* Gemäß Werkseinstellung blinkt die Anzeige nicht grün.
Nehmen Sie eine Überprüfung vor, bevor Sie den Technischen Service anrufen.
Symptom
Im Luftfilter haftet Staub
(Staub fällt nach unten).
auf dem Display der
Fernbedienung wird "aH"
angezeigt, und das
Betriebslämpchen blinkt.
Kurz nachdem der Staub
abgesaugt worden ist, wird das
Staubentnahmesignal angezeigt.
Der Betrieb des Produktes
richtet sich nicht nach den
einstellungen des timers.
Falls der Fehler nach dieser Prüfung fortbesteht, wenden Sie sich an Ihren Daikin-Händler. Als Kunde und
Benutzer sollten Sie nicht selber das Produkt reparieren.
Betriebsanleitung
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Symptom
Das "
" wird angezeigt oder
die Anzeige auf der Blende blinkt
grün (*).
Mögliche ursache
Im Raum ist durch
Reinigungsarbeiten vorübergehend
eine Menge Staub aufgewirbelt
worden.
Der Staubkasten ist voll.
Der Staubkasten ist voll.
Ist der Staubsauger voll mit Staub?
Sind die über die Fernbedienung
vorgenommenen Einstellungen
falsch?
Mögliche ursache
Das Geräusch vom Antrieb des
Luftfilters.
Das Geräusch vom Antrieb der
Bürste.
Die Selbstreinigungsfunktion des
Filters ist gerade aktiv und es wird
Staub transferiert.
Während der Filterreinigung wird
vom Produkt in horizontaler
Richtung Luft ausgeblasen.
Der Staubkasten ist voll, so dass
die Selbstreinigung des Filters
nicht stattfinden kann.
abhilfe
Stoppen Sie den
Luftbehandlungsbetrieb, solange
im Raum die Reinigungsarbeiten
stattfinden.
Saugen Sie den Staub ab.
(Siehe Seite 14).
Saugen Sie den Staub ab.
(Siehe Seite 14).
Entleeren Sie den Staubbehälter
des Staubsaugers.
Führen Sie erneut mit der
Fernbedienung die Einstellungen
durch.
BYCQ140D7GW1
Zierblende mit Selbstreinigungsfunktion
4P310442-1A – 02.2012