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Garantieerklärung; Garantie; Garantiebedingungen - Ericsson TH688 Benutzerhandbuch

Mobiltelefon für gsm dect
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Garantieerklärung
Wenn Ihr Produkt von Ericsson zum Garantiefall wird, sollten Sie es zu dem
Händler bzw. der Vertriebsniederlassung zurückbringen, wo Sie das Produkt
erworben haben. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befinden,
können Sie die entsprechenden Garantieleistungen in den Ländern in Anspruch
nehmen, die auf der Internationalen Garantie-Karte aufgeführt sind.
Falls Schwierigkeiten auftreten sollten, erhalten Sie von Ihrer örtlichen
Ericsson-Niederlassung ausführliche Informationen zu unserem Netz von
autorisierten Vertragswerkstätten.

Garantie

Ericsson garantiert, daß dieses Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs und (1)
Jahr danach frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern ist.
Garantie
Wenn dieses Produkt während der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz
und Service irgendwelche Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler
zeigt, wird Ericsson das Produkt im Rahmen der nachstehend aufgeführten
Bedingungen nach seinem Ermessen entweder reparieren oder umtauschen.
Ericsson-Niederlassungen, autorisierte Ericsson-Vertriebsfirmen oder autori-
sierte Vertragswerkstätten in den auf der Internationalen Garantie-Karte
genannten Ländern werden das Produkt gemäß den untenstehenden Garantie-
bedingungen reparieren oder austauschen. Bestimmte Produkte sind in
einigen Ländern möglicherweise nicht erhältlich; in diesem Fall wird ein
vergleichbares Produkt zur Verfügung gestellt.

Garantiebedingungen

Diese Garantie gilt nur, wenn der vom Verkäufer an den Käufer aus-
gestellte Garantieschein vorgelegt wird, auf dem sowohl die Serien-
nummer des gekauften Produkts als auch das Kaufdatum des Produkts
vermerkt sein muß. Ericsson behält sich das Recht vor, den Garantie-
service zu verweigern, wenn diese Informationen nach dem Kauf des
Produkts vom Verkäufer entfernt oder geändert wurden. Die beim Kauf
ausgestellte Quittung/Rechnung wird nur dann als Kaufbeweis akzeptiert,
wenn sie dem Verkäufer, von dem das Produkt erworben wurde, vor-
gelegt wird.
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Diese Garantie gilt ausschließlich für Material-, Konstruktions- und
Herstellungsfehler, nicht jedoch für folgende Fälle:
Regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Austausch von
Teilen, die normalem Verschleiß unterliegen, Austausch fehlerhafter
Akkus oder Aktualisierung vonSoftware aufgrund von Änderungen der
Netz-Parameter.
Schäden am Produkt aufgrund von:
Falscher Benutzung oder Mißbrauch, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf zweckfremde Verwendung des Produkts, Nicht-
beachtung der Anweisungen von Ericsson bezüglich Einsatz und
Wartung des Produkts und Einbau oder Verwendung des Produktsin
einer Weise, die den geltenden technischen Normen und Sicher-
heitsnormen nicht entspricht.
Reparaturen, die von nicht autorisierten Vertragswerkstätten durch-
geführt wurden, oder das Öffnen der Einheit durch eine nicht
autorisierte Person.
Unfällen, höherer Gewalt oder anderen Ursachen, die außerhalb
der Kontrolle von Ericsson liegen, einschließlich, aber nicht be-
schränkt auf Gewitter, Wasser, Feuer, Störungen und mangelnde
Belüftung.
Dieses Produkt gilt nicht als fehlerhaft hinsichtlich Material, Konstruktion
oder Herstellung, wenn es angepaßt, geändert oder umgestellt werden
muß, um den nationalen oder örtlichen technischen Normen oder Sicher-
heitsnormen zu entsprechen, die in anderen Ländern als jenen, für die das
Produkt ursprünglich konstruiert und gefertigt wurde, gelten. Im Rahmen
dieser Garantie erfolgt keine Kostenerstattung für solche Anpassungen,
Änderungen oder Umstellungen bzw. versuchte Arbeiten dieser Art, gleich-
gültig, ob sie ordungsgemäß durchgeführt wurden oder nicht, für dabei
entstehende Schäden oder für Anpassungen, Änderungen oder Umstellungen,
die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Ericsson durchgeführt
werden, um das Produkt über seinen normalen, im Handbuch beschriebenen
Einsatz hinaus auszubauen.
Aus Reparaturen oder dem Umtausch im Rahmen dieser Garantie entsteht
kein Recht auf eine Verlängerung oder einen Neubeginn der Garantiezeit.
Die Reparatur- oder Umtauschansprüche im Rahmen dieser Garantie
können mit funktionsmäßig gleichwertigen instandgesetzten Produkten
erfüllt werden. Ausgewechselte fehlerhafte Bauteile oder -gruppen
werden Eigentum von Ericsson.
DE/LZT 126 1452 R1A

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