ABSCHNITT 7 – ALLGEMEINE SPEZIFIKATIONEN UND WARTUNG DURCH DAS BEDIENUNGSPERSONAL
7.4
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
Die folgenden Informationen werden gemäß den Anforderungen
der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bereitgestellt
und gelten nur für CE-Maschinen.
Für elektrisch angetriebene Maschinen beträgt der subjektive
kontinuierliche Schalldruckpegel mit Bewertungskurve A im
Arbeitskorb weniger als 70 dB(A).
Für Maschinen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben wer-
den, beträgt der garantierte Schallleistungspegel (LWA) gemäß
der europäischen Richtlinie 2000/14/EG (Umweltbelastende
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehe-
nen Geräten und Maschinen) aufgrund von Prüfverfahren im Ein-
klang mit Anhang III, Teil B, Verfahren 1 und 0 der Richtlinie,
104 dB.
Der Gesamtvibrationswert, dem das Hand-Arm-System ausge-
setzt ist, überschreitet 2,5 m/s
Mittelwert der bewerteten Beschleunigung, der der gesamte Kör-
per ausgesetzt ist, überschreitet 0,5 m/s
3124930
2
nicht. Der höchste quadratische
2
nicht.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
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