In Ländern außerhalb der europäischen Union, Islands, Norwegens, der Schweiz oder
der Türkei können Sie, entsprechend Ihrer Vereinbarung, gegen die Entrichtung einer
Servicegebühr und einer Ausgleichszahlung für mögliche bei Suunto oder dem auto-
risierten Suunto-Servicezentrum angefallene Transportkosten auch außerhalb des
Landes, in dem Sie das Produkt erworben haben, Garantieleistungen erhalten.
Ersatzteile werden Ihnen in diesem Fall kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungszeit
Die eingeschränkte Gewährleistungszeit beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum.
Die Gewährleistungszeit beträgt zwei (2) Jahre für Anzeigegeräte. Für Zubehör und
Verschleißteile einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Akkus, Ladegeräte,
Dockingstationen, Riemen, Kabel und Schläuche gilt eine Gewährleistungsfrist von
einem (1) Jahr.
Im gesetzlich zulässigen Rahmen wird die Gewährleistungszeit nicht verlängert,
erneuert oder sonst wie durch Weiterveräußerung, durch von Suunto autorisierte
Reparaturen oder durch Produktaustausch beeinflusst. Für innerhalb der Gewährleis-
tungszeit reparierte oder ausgetauschte Teile gilt die restliche Gewährleistungszeit
oder eine Gewährleistungszeit von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Reparatur
oder des Austauschs, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht:
1.
a) normale Abnutzungserscheinungen, b) Schäden, die durch unsachgemäße
Handhabung entstanden sind, und c) Schäden, die durch die missbräuchliche
Verwendung des Produkts oder durch Nichtbeachten der Nutzungshinweise
entstanden sind;
Benutzerhandbücher oder andere Elemente anderer Anbieter;
2.
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