11.5. 60-Stunden Kontrolle
Diese Kontrolle ist vom Betreiber durchzuführen.
Die Füll- und Entleerungsstation muss alle 60 Stunden begangen werden, um erkennen zu können, ob eine
Auslösung oder Störung vorliegt (DIN 1988-600).
11.6. Monatliche Kontrolle
Diese Kontrolle ist vom Betreiber durchzuführen.
Funktionskontrolle der Steuereinrichtung mit folgenden Punkten:
• Kontrolle der Füllarmatur (geschlossen, dicht)
• Funktionskontrolle bei Auslösung durch Grenztaster
• Kontrolle der Entleerungseinrichtungen (funktionstüchtig)
• Kontrolle der Missbrauchsicherungen gegen unbefugtes Betätigen auf Schäden prüfen
• Funktionskontrolle der Notstromversorgung durch Abschalten der Netzspannung
• Funktionskontrolle interner und externer akustischer und optischer Alarmeinrichtungen
• Zustand und Funktion aller Grenztaster
• Elektroinstallation auf Schäden prüfen
• Hydraulik / Pneumatik auf Undichtigkeit prüfen
• Wasserabscheider in der Steuereinrichtung kontrollieren, gegebenenfalls durch Öffnen der Entleerungsschraube
Kondensat ablassen. Achtung bei Öffnen kann die Füll- und Entleerungsstation auslösen (evtl. vorher Eingangs-
armatur schließen).
• Wasserdruckkontrolle
11.7. Jährliche Wartung
Diese Wartung ist von einem autorisierten Kundendienst und dem Betreiber durchzuführen.
Folgende Punkte müssen überprüft werden:
• Kontrolle des Einbauortes, der Befestigung und Einbaurichtung aller elektrischen Aufbauten
• Kontrolle der Beschilderung auf Vollständigkeit und Korrektheit
• Funktionsprüfung der Steuereinrichtung und aller dazugehörigen Schaltgeräte
• Kontrolle der Elektroinstallation
• Kontrolle der elektrischen Ein- und Ausgangsparameter
• Kontrolle aller Grenzwertgeber, Entnahmeventile
• Kontrolle der Signaltongeber, aller Anzeigen und der elektrischen Schnittstellen
• Kontrolle der Notstromversorgung
• Öffnet die Füllarmatur, wenn die Steuereinrichtung ausfällt
• Sind Korrosionsschäden an der Anlage sichtbar?
• Alle Schmutzfängersiebe prüfen und reinigen
• Wasserabscheider in der Steuereinrichtung entleeren
• Ist die Wasserzufuhr zur Füll- und Entleerungsstation gewährleistet? Diese Prüfung bezieht sich z. B. auf: DEA,
Filter / Sieb, Wasserzuleitung und auf die für zugehörige Komponenten bestehenden Instandhaltungsverträge
des Betreibers.
Die Wartung ist in das Kontrollbuch einzutragen.
11.8. Zeitbedingte Erneuerungen
Austausch nur durch einen Sachkundigen. Es dürfen nur Originalersatzteile eingebaut werden.
Nach Vorgaben des Herstellers muss alle drei Jahre der Bleiakku der Notstromversorgung und alle zehn Jahre die
Batterie der internen Uhr erneuert werden, da diese nach einer gewissen Einsatzzeit die Vorgaben der DIN nicht
mehr erfüllen.
11.9. Potentialfreie Ausgänge
Die Steuereinrichtung FE-80 verfügt über zwei potentialfreie Ausgänge. Ein Wechslerkontakt für externen optischen
Alarm, sowie einen Wechslerkontakt für externen akustischen Alarm, die wie folgt schalten:
Bei den Ereignissen und Störungen „Energieversorgung gestört", „Füllarmatur betätigt / Störung", „Drahtbruch",
„Kurzschluss", „Löschwasserleitung gefüllt" und „Störung Pneumatik" wird das optische Relais entsprechend den
LEDs umgeschaltet. Ein Rücksetzen ist entsprechend möglich, wenn der Fehler oder das Ereignis nicht mehr ansteht.
Einbau- und Betriebsanleitung Füll- und Entleerungsstation FE-80
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