2.7 Persönliche Schutzausrüstung
Beim Arbeiten an der VCM sind folgende persönliche Schutzausrüstungen zu
benutzen:
• Schutzhandschuhe beim Anfassen heißer Oberflächen
• Gehörschutz
• Schutzbrille
• Schutzschuhe
• Schutzhelm beim Heben von Lasten über Kopfhöhe
2.8 Pflichten des Betreibers
Pflichten des Betreibers sind:
• Schulung des Personals (Verhaltensvorschrift, Bedienerschutz, Betriebsanleitung)
• Durchführung der turnusmäßigen Überprüfungs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
maßnahmen
• Sofortiger Austausch beschädigter oder verschlissener Anlagenteile
• Austausch von Anlagenteilen, deren Verwendungsdauer abgelaufen ist
2.9 Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen haben die Funktion, den Bediener bei ordnungsgemäßer
Benutzung der VCM vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren.
Sie dürfen die VCM nur betreiben, wenn alle Sicherheitseinrichtungen angebaut und
voll funktionsfähig sind.
2.9.1 Not-Halt-Taster
Sicherheitseinrichtungen an der VCM sind NOT-HALT-Taster, die sich an der VCM am
Schaltschrank, siehe Abbildung 1 und 2, und an der Vakuumkammer, siehe
Abbildung 2 und 3, befinden.
2.9.2 Weitere Schutzmaßnahmen
Zu den weiteren Schutzmaßnahmen gehören:
• Begrenzung des maximal zulässigen Öldrucks im Zulaufkreis und im Ablaufkreis mit
Rückschlagventilen
• SPS-Grenzwertüberwachung für Druck, Temperaturen, Drehmomente und Drehzahl
(Mengen)
RD 51462-B/03.15, VacuClean© Nenngröße 50, Bosch Rexroth AG
Sicherheitshinweise
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